Gesetz über das Kreditwesen
Aus PlusPedia
Das Gesetz über das Kreditwesen (kurz: Kreditwesengesetz, KWG) ist ein Gesetz in Deutschland, dessen Zweck die Marktregulierung und Marktordnung im Bereich des Kreditwesens ist. Es gilt für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Die ursprüngliche Fassung stammt vom 5. Dezember 1934.
Weblinks
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.