Grundbuch

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Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind. Grundbücher – sofern vorhanden – werden weltweit von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen nach bestimmten Regeln geführt. Sie sind ein mehr oder weniger vollständiges Verzeichnis aller in einer Stadt oder einem Bezirk vorhandenen Grundstücke.

Das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz schuf in der Bundesrepublik Deutschland 1993 die rechtliche Möglichkeit, das Grundbuch in elektronischer Form zu führen. Das elektronisch geführte Grundbuch kann über das Internet eingesehen werden (§ 12 GBO findet hier Anwendung). Die praktische Umsetzung ist jedoch noch nicht in allen 16 Bundesländern vollzogen.[1]

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. https://justiz.de/onlinedienste/internet_grundbucheinsicht/index.php, Stand 5. Dezember 2019

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