Kontaktverbot
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Das Wort Kontaktverbot hat mehrere Bedeutungen, und es gibt ähnliche Begriffe:
- Ein Verbot im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz, Kontakt zu einer Person aufzunehmen oder sich ihm zu nähern, siehe Näherungsverbot
- Im Strafvollzug heißt es Kontaktsperre
- Ein Kontaktverbot gibt es auch als Infektionsschutzmaßnahme zum Beispiel während der Coronavirus-Pandemie 2019/2020. So bestand in Nordrhein-Westfalen ein Kontaktverbot bis zum 19. April 2020. Handwerker waren von dieser Regelung nicht betroffen. Der damalige Ministerpräsident Armin Laschet erklärte: „Verstöße werden wir hart verfolgen.“[1][2] Außerhalb der Familie durften sich nur zwei Personen gemeinsam bewegen. Armin Laschet betonte am 24. März, dass sehr wohl sozialer Kontakt erwünscht, allerdings körperlicher Kontakt zu vermeiden ist.
1 Einzelnachweise
- ↑ Zitat von Armin Laschet, gefunden auf bayreuther-tagblatt.de am 23. März 2020 um 5.45 Uhr
- ↑ https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/ausgangssperre-nrw-wegen-coronavirus-covid-19-heute-laschet-warnt-13607566.html
2 Andere Lexika
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