Gewaltschutzgesetz
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Ein Gewaltschutzgesetz bezweckt den Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld. Manche Rechtsordnungen verfolgen solche Gewaltakte nur im Rahmen des gewöhnlichen Strafrechts, z. B. als Körperverletzung oder Nötigung.
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1 Siehe auch
2 Weblinks
- deutsches Gesetz im Wortlaut
3 Andere Lexika
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