Kontaktsperre
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Eine Kontaktsperre ist im deutschen Strafvollzug die Unterbrechung jedweder Verbindung eines Straf- oder Untersuchungsgefangenen mit anderen Gefangenen und der Außenwelt. In Deutschland kann nach dem Kontaktsperregesetz von 1977 die Kontaktsperre gegen solche Gefangene verhängt werden, die wegen terroristischer Straftaten nach § 129a Strafgesetzbuch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) verurteilt sind, oder gegen die wegen eines entsprechenden Verdachtes ein Haftbefehl besteht.
1 Siehe auch
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