Kontaktsperre

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Dieser Artikel behandelt den strafrechtlichen Begriff. Zum Verbot von physischen Kontakten mit beliebigen Personen siehe Ausgangssperre; zum Verbot von Kontakten mit konkreten Personen siehe Kontaktverbot (Zivilrecht).

Eine Kontaktsperre ist im deutschen Strafvollzug die Unterbrechung jedweder Verbindung eines Straf- oder Untersuchungsgefangenen mit anderen Gefangenen und der Außenwelt. In Deutschland kann nach dem Kontaktsperregesetz von 1977 die Kontaktsperre gegen solche Gefangene verhängt werden, die wegen terroristischer Straftaten nach § 129a Strafgesetzbuch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) verurteilt sind, oder gegen die wegen eines entsprechenden Verdachtes ein Haftbefehl besteht.

1 Siehe auch

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