Ausgangssperre
Eine Ausgangssperre ist das politisch, militärisch oder polizeilich verordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten (Betretungsverbot) beziehungsweise das Haus, die Wohnung oder die Kaserne zu verlassen und zu bestimmten Zeiten auszugehen (Ausgehverbot). Im Ausnahmezustand oder im Katastrophenfall werden eingeschränkte Ausgangssperren auch zur Verhinderung oder Verlangsamung der Ausbreitung von Seuchen ausgesprochen oder, beispielsweise nach Naturkatastrophen, zum Schutz vor Plünderungen verhängt.
Im Falle einer Ausgangssperre gibt es unterschiedliche Ausnahmen. Zum Beispiel können erlaubt sein:
- Die Fahrt oder der Gang zur Arbeitsstelle
- Die Fahrt oder der Gang zum Einkauf von Lebensmitteln
- Besuche beim Arzt oder in der Apotheke
Während der Coronavirus-Pandemie 2019/2020 wurde eine weitgehende Ausgangssperre zum Beispiel in Italien verhängt. In Deutschland und Österreich werden die Begriffe Kontaktbeschränkung und Ausgangsbeschränkung verwendet; dabei gibt es in Bayern und anderen Ländern zum Beispiel folgende Ausnahmen:
- Hilfe für Andere
- Besuche von Lebenspartnern
1 Weblinks
- Ausgangssperre: Was verboten und was erlaubt ist, Informationen des Bayerischen Rundfunks
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
2 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.