Lebenspartner

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Lebenspartner ist allgemein der Lebensgefährte einer natürlichen Person. Manchmal wird auch der Begriff der privaten Partnerschaft verwendet,[1] wenn die rechtliche Form wie zum Beispiel eine Ehe nicht bekannt ist.[2] Eingetragener Lebenspartner ist eine rechtliche Form in Deutschland und wird im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Diese rechtliche Form gibt es auch in anderen Staaten als eingetragene Partnerschaft.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. in der Umgangssprache sehr häufig
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Partnerschaft

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