Heiler von Bern

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Als Heiler von Bern (* ca. 1958) wird ein italienisch-schweizerischer Musiklehrer und Betreiber einer nicht-genehmigten Akupunkturpraxis bezeichnet, der im Rahmen einer «Heiltätigkeit» mindestens 16 Menschen absichtlich mit HIV infiziert haben soll.[1]

Die mutmasslichen Taten ereigneten sich in den Jahren 2001 bis 2005. Ein Manager, der von dem mutmasslichen Täter im Jahre 2004 bei einer Behandlung in den Rücken gestochen worden war und eine HIV-Infektion erlitten hatte, gab 2004 den Anstoss für die Ermittlungen. Seine Hinweise wurden jedoch erst ab dem Jahre 2005 verfolgt, nachdem sich die Verdachtsfälle bei Patienten im Berner Inselspital gehäuft hatten. Die 16 untersuchten Betroffenen waren mit einem HI-Virus vom selben Stamm infiziert. Das Blut soll der mutmassliche Täter über Jahre hinweg von einem HIV-positiven Mann entnommen haben, dem er eine mögliche Heilung vorgegaukelt hatte.[2][3][4][5][6][7][8] Zudem enthielt das Blut nach Aussage eines Opfers gegenüber der Presse auch den Hepatitis-C-Virus.[9][10][11][12][13][14] Unter den infizierten Personen befinden sich laut Anklageschrift auch zwei Ex-Freundinnen des mutmasslichen Täters.[15]

Der Prozess der ersten Instanz beim Regionalgericht Bern-Mittelland begann am 6. März 2013. Während des Prozessbeginns verschanzte sich der mutmassliche Täter 24 Stunden in seinem Haus vor der Polizei statt an der Verhandlung teilzunehmen. Er wurde dann festgenommen. Am 13. März 2013 wurde er zu 12 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt.[16] Sein Anwalt legte Berufung gegen das Urteil ein, die Staatsanwaltschaft folgte ihm mit einer Anschlussberufung.[17] Am 11. April 2014 wurde das Strafmass im Berufungsprozess vor dem Obergericht des Kantons Bern auf die höchstmögliche Freiheitsstrafe von 15 Jahren erhöht.[18] Der mutmassliche Täter zog den Fall ans Bundesgericht weiter,[19] im April 2015 bestätigte das Gericht die Freiheitsstrafe (Entscheid 141 IV 97[20]); der Antrag des Angeklagten, vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen und eventuell wegen leichter Körperverletzung und Verbreitung menschlicher Krankheiten verurteilt zu werden, wurde abgelehnt.

1 Einzelnachweise

  1. http://www.blick.ch/news/schweiz/er-hat-mir-20-jahre-meines-lebens-genommen-id2018672.html
  2. Augsburger Allgemeine (online)
  3. Süddeutsche Zeitung (online)
  4. taz (online)
  5. Schweizer Radio und Fernsehen (online)
  6. Der Spiegel (online)
  7. TagesWoche (online)
  8. Blick (online)
  9. Blick (online)
  10. Stern (online)
  11. BILD (online)
  12. Focus (online)
  13. Ärztezeitung (online)
  14. WELT (online)
  15. Schweizer Radio und Fernsehen (online)
  16. http://www.srf.ch/news/schweiz/heiler-von-bern-muss-ins-gefaengnis
  17. «Heiler» tritt im Fernsehen auf und zieht Urteil weiter. In: Neue Zürcher Zeitung vom 15. August 2013
  18. «Heiler»-Urteil auf 15 Jahre verschärft. In: srf.ch vom 11. April 2014
  19. Bundesgericht muss sich mit dem Fall beschäftigen.
  20. BGE 141 IV 97, abgerufen am 8. Mai 2019

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