Göttliches Recht

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Als göttliches Recht (lat. ius divinum) werden Rechtsnormen bezeichnet, die nach Ansicht der eine Rechtsordnung beherrschenden Religion auf Rechtssetzungen Gottes oder einer göttlichen Instanz zurückführbar sind (etwa auf die Zehn Gebote) und die daher unabänderlich gelten.

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1 Judentum

Die Halacha ist der rechtliche Teil der Überlieferung des Judentums.

2 Christentum

2.1 Römisch-katholische Kirche

Seit dem 11. Jahrhundert unterscheidet man nicht nur zwischen „weltlichem“ und Kirchenrecht, sondern auch innerhalb des Kirchenrechts zwischen veränderbaren und unveränderlichen Rechtssätzen.

3 Islam

Die Schari'a ist das religiös legitimierte Rechtssystem des Islams.

4 Andere Lexika




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