Freie katholische Kirchen und Gemeinden in Deutschland

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Unter dem Begriff "Freie Katholische Kirchen" bzw. "Autokephale Kleinkirchen in katholischer Tradition (Vereinskirchen)" versteht man eine bzw. mehrere Abspaltungen und unabhängige Konfessionen[1] von der römisch-katholischen Kirche. Somit sind diese nicht Teil oder Teilkirchen der römisch-katholischen Kirche, sie wirken unabhängig von ihr und unterliegen nicht ihrer Gerichtsbarkeit, obwohl oftmals ähnliche Überzeugungen und Praktiken wie jene der römisch-katholischen und altkatholischen Kirche geteilt werden. Alle Kirchen bzw. Gemeinden innerhalb der freikatholischen Bewegung sind durch den gemeinsamen Glauben und Grundsätze fest verbunden.

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1 Freie katholische Kirchen und Gemeinden in Deutschland

Sich selber bezeichnen die freien katholischen Kirchen als eine von Rom aus unabhängige, in katholischer Tradition lebende Kirchengemeinschaft. Sie erkennen den Papst zwar als obersten Bischof der römisch-katholischen bzw. auch der Weltkirche an, jedoch nicht als (alleinigen) Stellvertreter Christi[2] auf Erden. Die Freien Katholischen Kirchen und Gemeinden, stehen durch die Apostolische Sukzession in der Nachfolge der Apostel und sind berufen durch den heiligen Geist. Ebenso glaubt die Freikatholische Bewegung an das Urkirchliche Modell der Gleichheit aller Konfessionen, hier sind alle geistlichen Führer -die genannten "Bischöfe"- gleich, keiner steht über den anderen (Pares inter Pares).

2 Glauben

Die Mitglieder der freien Katholischen Kirchen und Gemeinden glauben gemäß der Katholischen Kirche an:

  • den dreifaltigen Gott (Vater, Sohn und heiligen Geist),
  • an das Wirken Gottes auf Erden,
  • an die Auferstehung und das ewige Leben/ Leben nach dem Tode (Eschatologie),
  • an das Endgericht Gottes und das Fegefeuer,
  • an die Heiligen und Marienverehrung,
  • an die sieben Sakramente (siehe unten stehend),
  • an die Bibel, sowie die Tradition der katholischen Kirche
  • an die eine, heilige, apostolische und katholische Kirche[3].

2.1 Das Glaubensbekenntnis

In der Freikatholischen Bewegung kennt man verschiedene Glaubensbekenntnisse, als die Wichtigsten gelten das "Apostolikum", das "Athanasium" und das "Nizäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis". Über lange Zeit wurden mehrere, zusätzliche Glaubensbekenntnisse in verschiedenen Freikirchen verfasst, aber keines erreichte den Stellenwert der bekannten Glaubensbekenntnisse. Das Glaubensbekenntnis nennen wir auch Credo (Ich Glaube). Das Apostolische Glaubensbekenntnis erhielt seinen Namen durch die Apostel, da es auf diese zurück geführt wird. Das Nizäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis erhielt seinen Namen, weil es auf den beiden ersten Ökumenischen Konzilien in Nizäa (325) und Konstantinopel (381) verfasst wurde. Das Athanasische Glaubensbekenntnis wird auf Athanasius von Alexandria im 4. Jahrhundert zurückgeführt, es gehört zu den klassischen drei großen Glaubensbekenntnissen des Westens.

  • Das Apostolische Glaubensbekenntnis

Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde, und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten. Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Amen.

  • Das Nizäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis

Wir glauben an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt. Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, aus dem Vater geboren vor aller Zeit: Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles geschaffen. Für uns Menschen und zu unserem Heil ist er vom Himmel gekommen, hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden. Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, hat gelitten und ist begraben worden, ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift und aufgefahren in den Himmel. Er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten; seiner Herrschaft wird kein Ende sein. Wir glauben an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten, und die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche. Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden. Wir erwarten die Auferstehung der Toten und das Leben in der kommenden Welt. Amen

Beide Glaubensbekenntnisse werden gewöhnlich in drei Abschnitte und zwölf Artikel untergliedert. Die Abschnitte sind den drei göttlichen Personen, Gott-Vater, Gott-Sohn und Gott-Heiliger Geist gewidmet. Die Legende verbindet die zwölf Artikel mit den zwölf Aposteln, die ihre Wahrheit garantieren.

  • Das Athanasium ist des Umfanges wegen über diesen Wikipedialink erreichbar, es fasst alle ökumenischen Glaubensgrundsätze der westlichen Kirchen in 40 Versen und 2 Teilen zusammen. Es ist u.a. in anglikanischen Kirchen und dem Stundengebet noch gebräuchlich.

2.2 Glaubensbekenntnis als Erkennungszeichen der Christen

Die Urkirche nutzte das "Symbolon" (da früher die Griechische Sprache die Amtssprache der Kirche war, ist abgeleitet von "Symbol", die richtige Bezeichnung, für das Glaubensbekenntnis), als Erkennungszeichen. Es durfte nicht an "Nichtchristen" weitergegeben werden. Für die Urchristen war es daher Klar und auch überlebenswichtig, dass nur derjenige der es Kannte zur Kirche Jesu Christi gehören musste (Aussenstehenden war es unbekannt). Daher galt das "Symbolon" als das Geheimnis der Christen, welches auch unter Strafe und Folter nicht preisgegeben worden war.

3 Organisation und Finanzierung

Freie katholische Kirchen und Gemeinden haben keinerlei staatliche Anerkennung, die weitaus Meisten sind als "Vereinskirche[4]" als sogenannter e.V. (eingetragener Verein) als Körperschaft privaten Rechtes ordentlich registriert und arbeiten nach dem Vereinsrecht. Jede dieser Kirchen verwaltet sich selbst: Eine Hauptstelle(n) oder Verbände können innerhalb dieser Kirchen existieren, einen gemeinsamen übergeordneten Verband oder eine gemeinsame Hauptstelle über allen Kirchen gibt es (derzeit noch) nicht. Da die freien katholischen Kirchen nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt sind, beziehen sie auch keinerlei Kirchensteuer. Der Unterhalt dieser Kirchen wird entweder durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchgeld oder Förderung einzelner Personen (meist der Priester selbst) erbracht.

3.1 Kritik an "Dienstleistungen" Dritter

In früherer Zeit finanzierten sich einige, wenig angesehene freie Kirchen durch das Abhalten sog. "freier Trauungen" oder "Taufen" bis hin zur "Beerdigung" gegen Entgelt (gemeint ist hier keine Aufwandentschädigung!) für den Priester. Jedoch war dies unter den weitaus meisten seriösen Freikirchen sehr umstritten und dieses Handeln wurde z.B. in der Nähe von Simonie vermutet, da manche der (oft auch verschiedentlich als sogenannt "diplomierten" angepriesenen) Theologen eher wohl sich selbst, statt ihre Kirchen finanzierten. Diese Machenschaften tolerieren die freien Kirchen und Gemeinden nicht und so werden diese Menschen aus den eigenen Reihen bzw. Gemeinschaft der Kirchen ausgegrenzt und verbannt. Heute haben diese Priester und deren Kirchen in der Regel keinerlei Bewandtnis in der freien katholischen Bewegung mehr, die teilnehmenden Kirchen verpflichten sich zur Unterlassung dieser anrüchigen "Dienstleistungen".

4 Die Sakramente

Folgende 7 Sakramente werden in den freien katholischen Kirchen und Gemeinden gespendet und von seinen Mitgliedern untereinander anerkannt:

1.) Die Taufe (auch bei Erwachsenen)

2.) Versöhnung mit Gott (Buße/Beichte)

3.) Firmung

4.) Eucharistiefeier

5.) Hochzeit / Trauung (auch für geschiedene Partner)

6.) Krankensalbung

7.) Weihe

Wichtig: Alle diese Sakramente werden nach dem Rituale Romanum in der Art und Weise in Intention, Forma und Materia von geweihten Priestern so gespendet, wie es schon immer die christliche Kirche tat.

5 Angebote der Freien Katholischen Kirche

Zu den bereits aufgeführten 7 Sakramenten, bieten manchen Freie Katholische Kirchen zusätzlich folgende Feiern, Segen und Sakramentalien oder eigene Liturgien an[5] an:

  • Segensfeiern / Fürbitten zur Verpartnerung (z.B. bei gleichgeschlechtlichen Paaren)
  • Hochzeit/Trauung (Als Wiederheirat auch bei ordentlich geschiedenen Paaren bzw. vorab mit Dispens aufgelöster/als ungültig erklärter Trauung)
  • Segensfeier bei Verlobung (bzw. auch andere Segen wie Haussegen, Kindersegnungen, Kirchweih etc,)

5.1 zusätzliche Dienste und Hilfen

  • Beerdigung, Begleitung und Seelsorge in der Trauer bei Menschen, die keiner Großkirche angehören[6] (auch andere diakonische Dienste!)
  • Hilfen in Notfällen, bei Amtsgängen, in schwierigen Lebenslagen, bei Familienproblemen, Psychosoziale Notfallseelsorge[7] [8]

6 Priestertum in der Freien katholischen Kirche

Die freien Katholischen Kirchen, werden in der Regel durch den Klerus d.h. Priester, Bischöfe, Diakone und die Laien geführt. Hierbei vertreten die freien Katholischen Kirchen und Gemeinden den Standpunkt, dass es jedem Gläubigen frei steht, nach seiner persönlichen Erfahrung und nach seiner jeweiligen Bildung sein Leben in den Dienst Christi zu stellen. Deutlich betonen die freien Kirchen das sie in katholischer Tradition leben. Das Priestersein leitet sich in der freien katholischen Kirche oder Gemeinde direkt vom Willen Jesu Christi ab: Jesus alleine hat seine Kirche auf Petrus, sowie seinen Aposteln aufgebaut und genau darauf baut die freie katholische Bewegung auf! Die Priester bzw. Kleriker der jeweiligen Kirche leiten vor Ort den Seelsorgebereich ihrer jeweiligen Kirche und betreuen diese vollkommen unabhängig voneinander.

Priester der frei katholischen Kirche und Gemeinden unterliegen keinem bzw. einem freiwilligen Zölibat, ihre Dienste sind rein ehrenamtlich.

7 Priesterliche Ausbildung

In der freien katholischen Kirche oder Gemeinde ist es möglich ohne Abitur oder einem Vollzeitstudium in Theologie den geistigen Weg eines Priesters zu gehen, jedoch gibt es auch dort Vorgaben und Zulassungsbedingungen, die hier kurz aufgezählt werden sollen:

  • Die Mitgliedschaft in einer freien Katholischen Kirche oder Gemeinde.
  • Der Bewerber darf nicht gleichzeitig registriertes Mitglied einer anderen Kirche sein.
  • Der Bewerber muss willens sein, sich fortbilden zu lassen, sich Zeit zu nehmen und Fleiß zu zeigen.
  • Es dürfen keine Vorstrafen vorhanden sein (Führungszeugnis oder Leumund).
  • Der Bewerber muss über einen ordentlichen Schulabschluss verfügen.
  • Eine Anwartschaftszeit von einem halben bis zu einem Jahr ist stets zu absolvieren.


Genauere Anfragen nach Art, Umfang und Dauer muss der Bewerber in der jeweiligen Gemeinde bzw. Kirche selbst stellen, da hier nur die Grundanforderungen/Mindestanforderungen erläutert werden können.

7.1 Ausbildung bzw. Fernstudium

Der Bewerber durchläuft ein Fernstudium oder eine Ausbildung von einem Kooperierendem Institut/einer Bibelschule[9], dabei werden Aufgaben oder Lektionen gestellt, die der Bewerber (in einer gewissen Menge und Zeit) zu bewältigen hat. Ansprechpartner der jeweiligen, teilnehmenden Kirchen oder Institute stehen zu jeder Zeit zur Verfügung. Die Zeit für die Ausbildung bzw. das Fernstudium kann von einem bis zu drei Jahre oder länger betragen, je nach Kirchengemeinschaft.

7.2 Präsenzunterricht

Viele Kirchen bieten auch einen Präsenzunterricht an bzw. setzen diesen voraus. Hier werden spezielle Fähigkeiten trainiert und liturgische Abläufe geübt, erklärt und in der Praxis geprüft.

7.3 Gültigkeit der Ausbildung

Die Ausbildung einer modernen, gut sortierten freien katholischen Kirche oder Gemeinde kann nicht mit einem Hochschulstudium verglichen werden. Aber die freien Kirchen sind bemüht den Bewerber so gut vorzubereiten, dass er für den Bereich Seelsorge und seelsorgerliche Arbeit gut geeignet ist und für andere Menschen den Priester darstellt, den die freien katholischen Gläubigen erwarten. Immer wieder sei betont, dass die Gültigkeit nach Maßstäben der Amtskirche (und meist von römischer Seite angezweifelten Weihen) angeblich nicht vorhanden ist aber das muss sie auch gar nicht, denn die Freikirchen selbst regeln nach alten katholischen Vorgaben und gemäß des GG diese Gültigkeit in eigener Zuständigkeit. So dass man mit Fug und Recht sagen kann, jeder ist für seine Kirche gültig geweihter / eingesetzter Priester.

8 Weihen in der Freien Katholischen Kirche/Gemeinden

In den freien katholischen Kirchen und Gemeinden werden Diakone, Sub-Diakone, Priester und Bischöfe nach den Maßgaben der Urchristen durch Handauflegung und Gebet mittels Forma und Materia regelgerecht geweiht. Viele freie Kirchen und Gemeinden bedienen sich hierbei des ohne Zweifel gültigen "Pontifikale Romanum". Andere Kirchen haben sich in Anlehnung an das Pontifikale Romanum einen eigenen Ritus zusammengestellt oder nutzen einen alten bzw. orthodoxen Ritus, nachdem sie ihre Hirten berufen und Weihen, der aber an den entscheidenden Stellen sowohl die Form, als auch Materie in Worten und Taten für eine gültige Weihe enthält.

Hier folgen nun die niedrigen und hohen klassischen, Weihestufen die bei den meisten Freien Katholischen Kirchen und Gemeinden existieren:

  • Tonsur: Berufung in den Klerikerstand (auch ggf. Noviziat bei Orden)

8.1 Niedrige Weihe

  • Ostiariat
  • Lektorat
  • Exorzistat
  • Akolythat

8.2 Höhere Weihen

  • Subdiakonat (als Übergangsamt)
  • Diakonat
  • Priesterweihe
  • Bischofsweihe

8.3 Ernennungen

  • Abt/Prior (nur bei Orden/Gemeinschaften ggf. auch Weihe)
  • Erzbischof
  • vorsitzender Bischof der Kirche (gleicher Rang wie Primas/ Erzbischof gültig in der Freien Katholischen Kirche und Gemeinden Deutschland e.V.)

9 Reformen in den freien katholischen Kirchen

Vor einigen Jahren war es in nicht wenigen freien katholischen Kirchen und Gemeinden üblich, (fast) jedem die Weihen zu spenden, den der Bischof der jeweiligen freien Kirche als würdig hierfür erachtete. Die Ausbildungen oder das Studium spielten hierbei eine eher untergeordnete Rolle (auch heute gibt es noch freie katholische Kirchen, die die Weihen nach sehr kurzer Zeit spenden, ohne die Kandidaten daraufhin vorbereitet zu haben. So gibt es Leider auch eine recht große Anzahl an Priestern und Bischöfen, die keinerlei theologische oder eine mangelhafte religiöse Ausbildung haben).

In den letzten Jahren änderten jedoch einige der freien katholischen Kirchen die Zugangskriterien zu den Weiheämtern. Diese Kirchen setzten nicht zwingend ein Universitätsstudium voraus, erwarten aber ein Studium der praktischen und theoretischen Theologie, der Bibel und der Kirchengeschichte (z.B. Würzburger Fernstudium, Fernstudieninstitute, Bibelschulen oder ein Selbststudium durch ausgewählte Literatur). Diese Studiengänge werden durch interne Schulungen ergänzt. Eingeführt wurde auch eine Anwartschaftszeit zwischen einem halben und einem Jahr. Zudem sind viele Bischöfe der Kirchen nicht isoliert tätig, sondern verständigen sich untereinander über Interessenten und Kandidaten. Ebenso sind alle Bischöfe der freien katholischen Kirchen und Gemeinden an echter Ökumene mit anderen Kirchen Interessiert und leben diese!

Als wegweisende Reformer bzw. erste Kirchenoberhäupter die diese Regelungen umsetzten, war Bischof +Michael Schatta, Bischof +Karl-Michael Soemer und +Bischof Karl Uwe Eckert[10].

Diese Bischöfe sind heute noch in der freien Katholischen bzw. in der unabhängig-katholischen Kirche und keltisch-katholischen Kirche tätig.

10 Abspaltung bzw. Unabhängigkeit von der Römisch Katholischen Kirche

Mittlerweile ist die Abspaltung / Unabhängigkeit von der römisch-katholischen Kirche kein Geheimnis mehr. Die Bewegung der frei Katholischen Kirche und Gemeinden ist längst zu einer Vereinskirche bzw. idealistischen Kirche geworden, die offen und vor allem öffentlich tätig ist. Die Unterschiede zwischen der freien Katholischen und der römisch-katholischen Kirche sind sehr zahlreich und zum Teil fundamental, es sind somit eigenständige Kirchen.

Wie es damals im Jahre 1054 war oder in anderen Spaltungsprozessen, wird die freie katholische Bewegung als "Sekte" oder als "Häresie" abgetan. Damals lagen Jahrhunderte dazwischen, bis man sich z.B. mit der Orthodoxie auf gleicher Augenhöhe traf. Dieser Weg hat für die freie katholische Kirchen und Gemeinden gerade erst begonnen.

Heutzutage beginnen erst wenige Führer oder nennen wir sie Bischöfe der freikatholischen Bewegung, einen gemeinsamen Nenner zu finden.

Die unkoordinierten Handlungen Weniger schaden der Bewegung mehr, als das sie denn nutzen würden. Viele Fehler wurden damals gemacht. Ein Beispiel:

Dass "Zurschaustellen" von Streitereien in sozialen Netzwerken etc. bringt die Bewegung nicht weiter, sondern schadet ihr enorm. Gemeinsames Handeln und eine gemeinsame Struktur wäre besser als gegenseitiges Streiten und Herabwürdigen. Derzeit laufen Bemühungen etwas koordinierter zu arbeiten und sich zu verständigen. Die Reform der freien katholischen Kirche setzt sich immer weiter durch und mit Recht behaupten manche Menschen, das hier ein Schisma oder eine unabhängige Bewegung entstanden ist.

Die Abspaltung ist allerdings nicht nur in Deutschland spürbar, sondern auch weltweit: Freie katholische Kirchen und Gemeinden beginnen Missionsarbeit vor Ort zu leisten, wie zum Beispiel in:

  • Afrika[11] [12]
  • Indien
  • USA [13]
  • Pakistan
  • Belgien
  • Schweiz
  • Schottland, Australien [14]
  • Rumänien, Russland, Weißrussland, Estland, Ukraine [15]

usw.

Hieraus kann man ableiten, dass die freie katholische Bewegung es durchaus mit Mission und dem Gemeindeaufbau ernst meint. Selbst als Splittergruppen schaffen es die kleinsten Kirchen in armen Ländern zu helfen oder Besuche zu tätigen.

11 Freie Katholische Kirchen und Gemeinden


12 Quellen und Nachweise

  1. Siehe Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst unter REMID Katholizismus Stand 17.8.2016 14:35
  2. Als Stellvertreter Christi ist jeder Diakon, Priester und Bischof in seiner Tätigkeit berufen vgl. Priesterweihe auf KathpediaStand 16.8.2016 21:47
  3. Die eine Kirche Christi als Einheit aller christlichen Kirchen (und nicht etwa nur die römische), als ein Leib Christi vgl. Notae Ecclesiae in Wikipedia Stand 16.8.2016 22:11
  4. Siehe auch den kritischen Artikel zur Minderheitskirche Schrumpfen der Vereinskirche auf Evangelisch.de Stand 17.8.2016 15:55
  5. siehe auch PDF U.Eckert, Liturgie der keltischen Kirche auf Academia.edu Stand 17.8.2016 15:02
  6. Siehe auch Trauergruppe Duisburg-Homberg Stand 17.8.2016 14:51
  7. siehe Seelsorger vor Ort PSNV Verein für Sanitätsdienste Duisburg Stand 17.8.2016 14:54
  8. Liste der PSNV Dienste Stand 17.8.20167 15:20
  9. Siehe Bibelschule Columban nichtstaatlich anerkannte Bibelschule Stand 17.8.2016 18:50
  10. Siehe auch Artikel in "Der Kreis des Lebens", Westfälischer Anzeiger, 27. August 2011
  11. Siehe z.B. Missionaire Franciscain Kamerun Stand 17.8.2016 15:06
  12. Siehe Evangelisch Orthodoxe Kirche in Uganda Stand 17.8.2016 15:07
  13. Siehe Keltische Kirche in den USA Stand 17.8.2016 15:10
  14. vgl auch Celtic Church in Scotland (Mutterkirche KKD) Stand 17.8.2016 15:15
  15. Siehe Vereinigung der eucharistischen christlichen Gemeinden in Westeuropa Stand 17.8.2016 15:13

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