Fraktionszwang

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Als Fraktionszwang oder Fraktionsdisziplin (in Österreich Klubdisziplin) wird das Ausmaß bezeichnet, inwieweit die Mitglieder eines Parlaments innerhalb ihrer Partei bzw. Fraktion ein einheitliches Abstimmungsverhalten zeigen. Der Fraktionszwang ist in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich, der Schweiz und vielen anderen Ländern grundsätzlich verfassungswidrig, da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. In Deutschland besagt das Grundgesetz (GG), dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.[1] Gleichwohl wird oft durch eine Koalition ein bestimmtes Abstimmungsverhalten festgelegt oder wenigstens vereinbart.

1 Siehe auch

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. siehe GG Artikel 38 Absatz 1 Satz 2

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