Imperatives Mandat
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Ein imperatives Mandat ist ein Auftrag oder ein Verhalten, bei dem ein Abgeordneter in der Politik an bestimmte Vorgaben seiner Wähler gebunden ist. Das imperative Mandat steht dem freien Mandat gegenüber. Die Rätedemokratie und Teile der Arbeiterbewegung bevorzugen das imperative Mandat.[1] Auch im Bundesrat gilt es grundsätzlich. Bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften kann der einzelne Aktionär ebenfalls bestimmen, wie sein Vertreter abstimmen soll.
1 Einzelnachweise
- ↑ Frieder Otto Wolf: imperatives Mandat. In: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus. 6/I, 2004, Sp. 837-847 (online).
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