Entnazifizierung

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Als Entnazifizierung wird die ab Juli 1945 umgesetzte Politik der Vier Siegermächte und die anschließende Rechtsprechung bis 1949 bezeichnet, die in Deutschland und Österreich die Gesellschaft von allen Einflüssen des Nationalsozialismus befreien sollte. Damit verbunden war vor allem ein Berufsverbot für viele Personen, die maßgebliche Funktionen in der NSDAP und anderen Organisationen gehabt hatten. Grundlage für die Entnazifizierung waren die auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 gefassten Beschlüsse.

In den drei Westzonen (britische, amerikanische und französische Besatzungszone) wurde über 2,5 Millione Deutschen bis 31. Dezember 1949 durch Spruchkammerverfahren wie folgt geurteilt:

  • 54 % Mitläufer,
  • bei 34,6 % wurde das Verfahren eingestellt,
  • 0,6 % wurden als NS-Gegner anerkannt,
  • 1,4 % Hauptschuldige und Belastete (Schuldige).

In den Lagern der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), die noch bis Januar 1950 bestanden, herrschten schlechte Haftbedingungen, an deren Folgen nach sowjetischen Angaben mindestens 42.800, nach anderen bis zu 80.000 Menschen starben. Die Gesamtaufsicht für die Entnazifizierung in der SBZ lag direkt beim sowjetischen Geheimdienst NKWD. Sie diente im Stalinismus auch als Vorwand, Kritiker des neuen Regimes der DDR, darunter Mitglieder der SPD, aus dem Verkehr zu ziehen; ähnliche Prozentzahlen wie aus den Westzonen waren lange nicht bekannt.

1 Literatur

2 Siehe auch

3 Andere Lexika





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