Die ältesten AKW der Welt
Aus PlusPedia
Nachstehend eine Liste der ältesten in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke der Welt bis und mit Inbetriebnahme-Jahr 1971 (Stand 2019):
- Kernkraftwerk Tarapur 1 und 2 in Indien; zwei Siedewasserreaktoren (SWR) von je 150 Megawatt (MW) elektrischer Leistung; 1969
- Kernkraftwerk Beznau 1 im Schweizer Kanton Aargau; Druckwasserreaktor (DWR) von 365 MW; 1969
- Kernkraftwerk Nine Mile Point 1 im US-Bundesstaat New York; SWR von 615 MW; 1969
- Kernkraftwerk Ginna im US-Bundesstaat New York; DWR von 560 MW; 1969
- Kernkraftwerk Dresden 2 im US-Bundesstaat Illinois; SWR von 800 MW; 1970
- Kernkraftwerk Robinson im US-Bundesstaat South Carolina; DWR von 720 MW; 1970
- Kernkraftwerk Point Beach 1 im US-Bundesstaat Wisconsin; DWR von 520 MW; 1970
- Kernkraftwerk Monticello im US-Bundesstaat Minnesota; SWR von 600 MW; 1971
- Kernkraftwerk Pickering 1 und 2 in Kanada; Schwerwasser-Reaktoren (CANDU) von je 520 MW; 1971
- Kernkraftwerk Dresden 3 im US-Bundesstaat Illinois; SWR von 800 MW; 1971
- Kernkraftwerk Kanupp in Pakistan; Schwerwasser-Reaktor (CANDU) von 150 MW; 1971
- Kernkraftwerk Beznau 2 im Schweizer Kanton Aargau; DWR von 365 MW; 1971
- Kernkraftwerk Palisades im US-Bundesstaat Michigan; DWR von 800 MW; 1971
Das älteste noch laufende russische AKW, das Kernkraftwerk Nowoworonesch 4, ging erst 1972 in Betrieb.
1 Quelle
Nuklearforum (Schweiz): Broschüre Kernkraftwerke der Welt
2 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Die ältesten AKW der Welt) vermutlich nicht.
---
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.