Bundesamt für Zivilluftfahrt

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Dieser Artikel behandelt die schweizerische Bundesbehörde. Zur ehemaligen österreichischen Behörde siehe Austro Control.
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
«Corporate Design Bund» – Logo der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Hauptsitz Ittigen
Vorsteher Christian Hegner[1]
Mitarbeitende 250
Aufsicht Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Website www.bazl.admin.ch
Gebäude der Bundesämter ASTRA, BAZL und BFE

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL (frz. Office fédéral de l’aviation civile OFAC, Vorlage:ItS, Vorlage:RmS) ist die Luftfahrtbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

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1 Geschichte

1920 wurde das Eidgenössische Luftamt als Aufsichtsbehörde über die zivile Luftfahrt geschaffen und 1979 in Bundesamt für Zivilluftfahrt umbenannt.

2 Aufgabe

Es ist innerhalb des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für die Regulierung der und die Aufsicht über die zivile Luftfahrt zuständig. Zur zivilen Luftfahrt in diesem Sinn zählen das Personal (unter anderem Flugverkehrsleiter und Piloten), die Fluggeräte (unter anderem Verkehrsflugzeuge und Heissluftballone) sowie die Infrastruktur (im Wesentlichen die Flughäfen).

Das BAZL legt als Regulator für die zivile Luftfahrt Vorgaben und Normen fest. Das BAZL veranlasst die Ahndung bei Verstössen gegen die Luftverkehrsregeln.

In Ergänzung dazu betreut das BAZL die internationalen Kontakte der Schweiz im Bereich der Luftfahrt, beispielsweise bei den zahlreichen Luftverkehrsabkommen mit anderen Staaten. Das BAZL erteilt zudem die Bewilligungen für Gefahrentransporte bei Luftfracht, dies betrifft vor allem chemische gefährliche Stoffe wie Munition, aber auch biologische oder radioaktive Transportgüter. Diese Bewilligungen werden der Luftwaffe mitgeteilt die dann den entsprechenden Flug im Schweizer Luftraum mit dem FLORAKO-System überwacht. Das BAZL ist auch die Anlaufstelle für die Botschaften anderer Nationen, wenn diese mit einem Staatsluftfahrzeug den Schweizer Luftraum benutzen wollen. Das BAZL erteilt dafür sogenannte Diplomatic Clearance die in der Regel für 72h Gültigkeit haben. Das Einhalten der Diplomatic Clerance überwacht die Schweizer Luftwaffe, diese ist ermächtigt im Sinne des BAZL solche Bewilligungen zu erteilen (oder verweigern) wenn diese ausserhalb der Öffnungszeiten des BAZL gestellt werden.

2004 verfügt das BAZL über ein Budget von 75 Millionen Schweizer Franken und kommt seinen Aufgaben mit 194 Arbeitsstellen nach. Der Hauptsitz des BAZL befindet sich zusammen mit dem Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Energie und dem Bundesamt für Strassen im UVEK Gebäude im Berner Vorort Ittigen.

2.1 Luftfahrzeuge des BAZL

Das BAZL betreibt für den Bund die Zivilluftfahrzeuge, da das BAZL eine staatliche Stelle ist handelt es sich bei diesen um sogenannte Staatsluftfahrzeuge. Deren Heimatflugplatz ist Flughafen Bern-Belp (ICAO: LSZB).

HB-KEZ Flugzeug des BAZL

Um die sachliche Unabhängigkeit bei Untersuchungen bei Vorkommnissen im Luftverkehr zu wahren wurde das Büro für Flugunfalluntersuchungen nicht dem BAZL angegliedert. Per 1. November 2011 wurden das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und die Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS) zur Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) zusammengelegt. Das BAZL hat jedoch die operative Verantwortung für die Luftfahrzeuge des SUST, deren Homebase der Militärflugplatz Payerne ist (ICAO: LSMP).

2.1.1 Ehemalige Luftfahrzeuge

2.1.2 Andere zivile Staatsluftfahrzeuge der Schweiz

[5]

3 Weblinks


4 Einzelnachweise

  1. Markus Häfliger: Neuer Bazl-Chef soll Flugsicherheit verbessern. In: Neue Zürcher Zeitung vom 19. August 2015
  2. Bund kauft ein Pilatus-Flugzeug, luzernerzeitung.ch
  3. HB-FWA im Luftfahrzeugregister
  4. S/N 338, pc-6.com.
  5. BAZL Luftfahrzeugregister
7

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