Zivile Luftfahrt

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Unter ziviler Luftfahrt versteht man

  1. land- und seegestützte Luftfahrt zu zivilen Zwecken (zum Beispiel Passagier- und Frachttransport, Verkehrs- und Wetterüberwachung), oder
  2. Forschungseinrichtungen und Flugzeughersteller, die der zivilen Luftfahrt dienen.

Der nicht-zivile Bereich der Luftfahrt ist die militärische Luftfahrt.

Allgemeine Luftfahrt (General Aviation) wird der nach der Anzahl der Luftfahrtgeräte größte Bereich der zivilen Luftfahrt genannt. Sie umfasst jeglichen zivilen Luftverkehr mit Ausnahme des Linien- und Charterverkehrs mit Verkehrsflugzeugen durch Fluggesellschaften. Flugbetrieb, der die entgeltliche Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post umfasst, wird als gewerblicher Luftverkehr bezeichnet.[1]

Um die Regeln der zivilen Luftfahrt international zu vereinheitlichen, wurde die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (engl. International Civil Aviation Organisation ICAO) gegründet. Sie spricht Empfehlungen und Richtlinien aus, die von den Mitgliedstaaten – mit gelegentlichen Modifikationen – umgesetzt werden. Auch Nichtmitgliedstaaten lehnen sich oft an diese Empfehlungen und Richtlinien an.

International Air Transport Association (IATA) ist die internationale Organisation der Fluggesellschaften.


Einzelnachweise

  1.  Recht der Luftsicherheit. Springer-Verlag, Berlin Heidelberg 2008, ISBN 978-3-540-78996-3, S. 238.

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