Bürgerrecht
Die Bürgerrechte sind die Rechte, die der Bürger gegenüber dem Staat oder einer Stadt hat. Bürgerrechte werden dem öffentlichen Recht zugeordnet. Zudem sind Bürgerrechte von den Menschenrechten zu unterscheiden, die allen Menschen zustehen (sollten), egal welchem Staat sie angehören oder in welchem sie sich gerade aufhalten. Die Ursprünge des Bürgerrechts sind eng mit den mittelalterlichen Stadtrechten verbunden. Die Verleihung der Stadtbürgerrechte erfolgte in vielen europäischen Städten in der Zeit zwischen dem Mittelalter und zu Beginn des 20. Jahrhunderts durch Aufnahme in ein Verzeichnis (die Bürgerrolle) und die Erteilung des Bürgerbriefes. Grundlage hierfür waren zumeist ein Antrag auf Aufnahme sowie der Nachweis bestimmter erworbener oder ererbter Voraussetzungen (Einkommensnachweis, Grundeigentum, Zunftzugehörigkeit, Leumund, Bürgereid u. a.). Daraus entstand auch die Staatsbürgerschaft
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