Abstimmungsverfahren
Es gibt verschiedene Verfahren bei Wahlen und Abstimmungen. Dazu gehören auch Verfahren zur Festlegung der Antragsreihenfolge auf Tagungen und großen Versammlungen wie z.B. Parteitagen, wobei die Entscheidung über die Reihenfolge von allen Teilnehmern selbst bestimmt wird.
Inhaltsverzeichnis
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1 Motivation sowie Sinn und Zweck des Verfahrens
Häufig kommt es bei Kongressen, auf denen die Antragsreihenfolge bei der Vorbereitung festgelegt wird, zum Streit über die Antragsreihenfolge. Die Behandlung von Anträgen in der Reihenfolge des Eingangs ist oft nicht zielführend. So ordnet der Vorstand oder das Präsidium manchmal die eigenen Anträge in der Reihenfolge weit vorn ein, während die Versammlung später etwas anders entscheiden würde, wobei die Geschäftsordnung meist nur bestimmte Änderungen der Reihenfolge zulässt. So kann eine Diskussion per Geschäftsordnungsantrag beendet werden oder ein Thema bzw. Antrag aus aktuellem Anlass vorgezogen werden. Andererseits kann die Sitzungsleitung jederzeit Vorschläge machen und darüber abstimmen lassen. Ansonsten wird zu Beginn einer Versammlung meist nur über die Tagesordnung insgesamt abgestimmt.
Dabei kann es im Einzelfall zu unnötigen und zeitraubenden und damit in Hinsicht auf die Zahl der in der zur Verfügung stehenden Zeit behandelbaren Anträge zu kontraproduktiven Streitereien kommen.
2 Durchführung
Das Verfahren kann in mehreren Stufen erfolgen: Jeder Teilnehmer bekommt eine Liste mit allen Anträgen, sofern diese nicht aus der Tagesordnung hervorgehen. Er darf dann mehrere Anträge als für ihn besonders wichtig kennzeichnen, d.h. für die bevorzugte Behandlung dieser Anträge stimmen.
Wie viele Anträge gekennzeichnet werden dürfen bzw. wie viele Stimmen jeder Teilnehmer verteilen darf, wird zuvor vom Tagungspräsidium festgelegt. Die Zahl der jedem Teilnehmer zur Verfügung stehenden Stimmen darf dabei nur ein Bruchteil der Zahl der Anträge betragen, weil das Verfahren sonst zu kompliziert wird, wie jeder selbst am Beispiel der Berechnung Stimmenzahl mal Teilnehmerzahl mal Antragszahl abschätzen kann.
Jeder Teilnehmer darf pro Antrag nur eine Stimme abgeben, d.h. das Häufeln von Stimmen ist nicht erlaubt. Die Teilnehmer müssen nicht alle ihre Stimmen verteilen.
Hatten alle Teilnehmer hinreichend Zeit zur Verteilung ihrer Stimmen, werden die Abstimmungslisten eingesammelt und von einer Zählkommission ausgewertet; die Anträge werden dann abhängig von den jeweils auf sie entfallenen Stimmen gereiht, wobei der Antrag mit den meisten Stimmen an erster Stelle und der mit den wenigsten Stimmen an letzter Stelle steht.
Entfallen auf Anträge gleich viele Stimmen, ist das Datum des Antrags entscheidend. Anträge, die eher gestellt wurden, haben Vorrang. Das Verfahren ist sowohl für die Vorbereitung als auch für die große Versammlung geeignet. Für die Auswertung ist sehr vielen Teilnehmern ein elektronisches Verfahren zu empfehlen, da es ja nach Zahl der Anträge sehr lange dauern kann. Dazu sind entsprechende Abstimmungslisten vorzubereiten, die mit einem Computerprogramm eingelesen werden können. Solche Programme werden z:b. bei Hauptversammlungen von großen, börsennotierten Aktiengesellschaften eingesetzt.
3 Geschichte
Im Laufe der Zeit wurden verschiedene Verfahren entwickelt. Ein ursprünglich scherzhaft auch "Dr.-Alex-Müller-Verfahren" genanntes Verfahren wurde angeblich zum ersten Mal auf dem Landeskongress der Jungen Liberalen in Rheinland-Pfalz in Worms am 24. und 25. April 1993 angewandt. Dabei konnte jeder Teilnehmer jedoch nur 3 von 56 Anträgen auswählen.[1] Für die Erstellung von Präferenzlisten zur Behandlung politischer Anträge wurde es daraufhin erst von Alexander Müller, der zur damaligen Zeit im Landesvorstand der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz war, entwickelt. Von wann welche Version oder welche Idee stammt, ist oft nicht mehr nachvollziehbar.[2] Einen Doktortitel hat Müller jedoch nicht. Seit ca. 1995 wird ein ähnliches Verfahren auf den Bundeskongressen und Landeskongressen der Jungen Liberalen verwendet. Der Bundesparteitag 2004 (62. Ordentlicher Bundesparteitag) der FDP hat beschlossen, das weiter entwickelte Verfahren zukünftig ebenfalls zur Feststellung der Antragsreihenfolge zu verwenden. Verschiedene Landesverbände der FDP, darunter die in Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein, haben das Verfahren mittlerweile ebenfalls, nach teils kontroverser Debatte, übernommen. Auch die Piratenpartei setzt das Verfahren auf einigen Parteitagen ein.
4 Weblinks
- Beschreibung im Wiki der Piratenpartei
5 Siehe auch
6 Andere Lexika
- Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.
Erster Autor: Aceop angelegt am 13.01.2005 um 12:13, weitere Autoren: Krd, Brainswiffer, Artmax, Sullivan3, Hannes Röst, Linspire, Ot, Astrobeamer, Toerbchen, Vigilius, Felix Neumann, ++gardenfriend++, T.M.L.-KuTV, Chemiewikibm, HH58, Bodo Thiesen, Knopfkind, Akriesch, WortUmBruch, Martinwilke1980, Javaprog, P. Birken, Southpark
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