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Säkularismus
Säkularismus bedeutet die rechtliche Trennung von Kirche (Organisation) oder einer anderen vorherrschenden, religiösen Organisation des Landes und dem Staat. Deutschland und viele andere Staaten können als säkulare Staaten bezeichnet werden. Das Attribut säkular kann auch mit weltlich übersetzt werden.
Begriffsgeschichte
Bereits im Mittelalter wurde unterschieden zwischen weltlichen und geistlichen Herren. Zu den weltlichen Herren gehörten Herzog, Fürst, König und Kaiser. Die geistlichen Herren waren zunächst Bischof und Papst, später entwickelten sich weitere Bezeichnungen wie Erzbischof und Fürstbischof. Dies war jedoch ein sehr starres System, weil es durch das Lehnswesen an Grundbesitz gebunden war. Es gab noch keine Staaten im heutigen Sinne mit Staatsangehörigkeit und einer Staatsgrenze, sondern weltliche und geistliche Territorien wie Herzogtum und Bistum. Mit der Aufklärung setzte ein Umdenken ein. Die praktische Umsetzung erfolgte zum Beispiel in Deutschland mit der Einführungen des Standesamtes. Der Begriff wurde von dem Theologen Friedrich Gogarten (1887–1967) geprägt.
Siehe auch
Weblinks
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