Zweitstimme
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Die Zweitstimme ist in einigen politischen Wahlsystemen die grundsätzlich maßgebende Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten zum Beispiel auf einer Landesliste zusammengestellt werden. Neben der Zweitstimme kann der Wähler eine Erststimme abgeben, mit der er einen Bewerber im Wahlkreis wählt. In einigen deutschen Ländern wird die der Zweitstimme entsprechende Stimme auch als Listenstimme (Sachsen) oder Landesstimme (Thüringen, Rheinland-Pfalz, Hessen) bezeichnet.
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