Zustrombegrenzungsgesetz
Das Zustrombegrenzungsgesetz wurde im September 2024 von der CDU/CSU in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzesentwurf wurde - ebenso wie zwei andere Anträge der Unionsfraktion - dort am 17. Oktober 2024 von der Tagesordnung abgesetzt und zunächst am 11. November 2024 im Innenausschuss beraten. Im Vorfeld signalisierten die FDP, das BSW und auch die AfD eine Zustimmung. Damit gäbe es theoretisch eine Mehrheit für dieses Gesetz im Deutschen Bundestag. Allerdings könnte es damit noch nicht in Kraft treten. Gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) finden im Bundestag drei Beratungen über den Entwurf statt, die als Lesungen bezeichnet werden.[1] Der Innenausschuss empfahl bereits eine Ablehnung sowohl des Gesetzentwurfs als auch der beiden anderen Anträge, da zum Teil die bereits geltenden Gesetze ausreichen würden. Offen war auch, wie sich die Bundesländer verhalten würden, da der Bundesrat sich ebenfalls mit dem Thema befassen kann. Darüber hinaus gab es jedoch auch verfassungsmäßige Bedenken.
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Das Gesetz soll illegale Einwanderung verhindern. Außerdem soll der Familiennachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus aufgehoben werden. Zudem soll der Bundespolizei bei aufgegriffenen Personen ohne gültige Dokumente das Recht zuerkannt werden, Haft oder Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung in die Wege leiten zu können.
2 Weblinks
- Deutscher Bundestag - Abgesetzt: Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, Stand 17. Oktober 2024
3 Andere Lexika
- Hochspringen ↑ Beratung, Lesung. Deutscher Bundestag. Abgerufen am 31. Januar 2025.
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