Zivilprozessordnung

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Die Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO) regelt das Verfahren bei Streitigkeiten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies betrifft vor allem den Zivilprozess vor dem Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgerichte und Bundesgerichtshof (siehe § 12Vorlage:§/Wartung/buzer GVG). Es ist daher in zwei Abschnitte gliedert: das Verfahren bis zum Gerichtsurteil und das daran anschließende Zwangsvollstreckungsverfahren. Es ist Teil des Privatrechts. Die erste Fassung in Deutschland stammt vom 30. Januar 1877 und trat am 1. Oktober 1879 in Kraft.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Weblinks

Wikisource: Civilprozeßordnung (1877) – Quellen und Volltexte

Amtlicher Text der Zivilprozessordnung

in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Bundesminister der Justiz

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