Volksglauben
Der Begriff Volksglaube findet sich in der deutschen Geisteswissenschaft seit dem späten 18. Jahrhundert. Oft wird er synonym zum Begriff Aberglauben verwendet, also auf als heidnisch oder okkult empfundene Überzeugungen und Handlungen bezogen. Andere Autoren bezeichnen mit Volksglauben die so genannte Volksfrömmigkeit, also vom kirchlichen Lehramt nicht vorgesehene, aber sanktionierte oder geduldete Glaubenspraktiken. Im Laufe der andauernden Diskussion um den Begriff und seine Tauglichkeit wurden auch Definitionen versucht, welche die Gesamtheit der Erscheinungsformen eines regional verbreiteten Glaubens neutral und umfassend einschließen sollten; so definiert etwa das Wörterbuch der Deutschen Volkskunde von Oswald A. Erich und Richard Beitl Volksglaube als „das, was das Volk zumal in Bezug auf die außer- und übernatürliche Welt für wahr hält“, wozu letztlich nicht nur religiöse Glaubensinhalte, sondern unter anderem auch außerwissenschaftliche Vorstellungen von Heilpraktiken zählen. Der Begriff bezieht sich wie Volkslied und Volksgeist auf Volk und fand durch das Werk Johann Gottfried Herders weite Verbreitung.
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