Staatsform
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Die Staatsform beschreibt die Organisationsform,[1] „Verfassung“ und äußere Herrschaftsordnung[2] eines Staates. Die Herrschaftsform ist dagegen die innere Ordnung, zum Beispiel im Sinne einer Hierarchie, und ist nicht auf den Staat beschränkt, sondern kann sich auf eine bestimmte Gesellschaft (Soziologie) beziehen.
Gemäß der Staatsphilosophie von Platon wurden in der Antike bereits sechs grundlegende Staatsformen beschrieben und von Polybios weiterentwickelt. Die Spannbreite reicht demnach von der Anarchie - einer hypothetischen Gesellschaftsform ohne jede Regierung - bis zur Tyrannis (heute eher als Diktatur bezeichnet). Demnach ist folgender Vergleich möglich:
Anzahl der Herrscher | traditionelle Einteilung | Rezeption |
---|---|---|
Einer | Monarchie | Diktatur |
Einige | Aristokratie | Oligarchie |
Alle | Demokratie | Ochlokratie |
Keiner | Anarchie | Anomie |
1 Weitere Staatsformen (Beispiele)
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ Jutta Frohner, Eintrag Staatsform, in: Christian M. Piska, Jutta Frohner: Fachwörterbuch Einführung in die Rechtswissenschaften, Facultas, Wien 2009, ISBN 978-3-7089-0298-2, S. 152
- ↑ Manfred G. Schmidt: Staatsform. In: ders.: Wörterbuch zur Politik (= Kröners Taschenausgabe, Bd. 404). 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-520-40402-8, S. 673.
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