Sippenhaftung

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Die Sippenhaftung, oft auch Sippenhaft genannt, ist eine Form der kollektiven Haftung. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Taten ihrer Angehörigen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Sippenhaft als Terrormaßnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt. Bis heute besteht sie in auch Nordkorea und wird in Russland und Tschetschenien angewendet. Von DDR-Kritikern und sogenannten Antifaschisten wird oft in der Verwandtschaft prominenter Personen gesucht, z.B. ob der Vater in der SED oder NSDAP war; dies soll sich angeblich auf die Erziehung des Kindes ausgewirkt haben, das aber selbst oft nichts davon wusste.

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1 Rechtslage in Deutschland

In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wird eine Kollektivhaftung, welche die Sippenhaftung einschließt, als nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar betrachtet. Soweit dennoch ein mit Sippenhaft vergleichbares Verhalten von staatlichen Institutionen praktiziert wird, gilt dies als rechtswidrig. So wurde z. B. eine Sanktion der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (Bagis) vom Landessozialgericht in Celle beanstandet. Wegen des Fehlverhaltens eines 21-Jährigen war der Mutter der Mietzuschuss gekürzt worden. Dies sei Sippenhaftung und daher nicht zulässig.[1]

2 Siehe auch

3 Einzelnachweise

  1. Keine Sippenhaft, Bericht in Die Tageszeitung vom 22. Juli 2009 – abgerufen am 31. Dezember 2013.

4 Andere Lexika





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