Diskussion:Sippenhaftung

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Der Abschnitt 1.1.2 De Facto geht total am Thema Sippenhaftung vorbei. Bei Sippenhaftung handelt es sich um das Haftbarmachen von Verwandten (siehe Wikipediaartikel Kollektivhaftung: "Kollektivhaftung ist die rechtliche Verantwortung einer Gruppe für Handlungen eines oder mehrerer ihrer Mitglieder. Im Falle von Familien spricht man von Sippenhaftung."). Deshalb das Wort Sippe. Wenn Flüchtlinge für die Taten einzelner Flüchtlinge oder Muslime moralisch haftbar gemacht werden, hat das nichts mit Familie / Sippe zu tun. Die sind nämlich meist nicht familiär miteinander verwandt, sondern haben nur gemeinsam dass sie aus derselben Region geflüchtet sind bzw. meist Muslime sind. Gruß chatib al-almani (Diskussion) 16:08, 31. Dez. 2016 (CET)

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