Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte Form einer Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich um eine teilweise private Versicherung, die durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in § 10a, §§ 79 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist. Anlass für die Einführung war ursprünglich die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Rentenniveau eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert worden war. Am Konzept der Riester-Rente wurde und wird von verschiedenen Seiten Kritik geübt. Das DIW Berlin forderte 2010 eine systematische Überprüfung der Riesterrente und kritisierte, dass harte Fakten fehlten.[1] Änderungen in der Riester-Rente erfolgten seit 2005 mehrfach. Der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm kritisierte 2008 in einem Leserbrief an den Bonner General-Anzeiger, das Paradoxon der Riester-Rente sei, dass sie keine Lösung für die Menschen bietet, die sich keine Riester-Rente leisten könnten.
Inhaltsverzeichnis
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1 Beschreibung
Es werden nur bestimmte Bevölkerungsgruppen gefördert. So erhält beispielsweise eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren ist, eine jährliche Zulage von 300 Euro (Änderung des § 85 EStG). Zusätzlich gibt es eine Extraprämie von 200 Euro für Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen (Änderung des § 84 EStG).
Das angesparte Kapital (Guthaben) der Riester-Rente ist gemäß § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 97 Satz 1 EStG weder übertragbar noch pfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge durch Zulagen oder Sonderausgaben-Abzug gefördert werden und einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen.[2][3]
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen erfolgt keine Kündigung durch den Anbieter, wenn keine Beiträge eingezahlt werden. Das angesparte Guthaben bleibt erhalten und wird gegebenenfalls auch verzinst. Es wird jedoch eine jährliche Mindesteinzahlung vorausgesetzt. Seit 2008 liegt diese bei 4% vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres, der Höchstbetrag ist 2.100 Euro. Um überhaupt eine Zulage zu erhalten (§ 86 Abs. 1 Satz 4, 5 und Abs. 2) ist seit 2005 jährlich wenigstens 60 Euro einzuzahlen.
2 Finanzielle Betrachtungen
Da es sich grundsätzlich um eine Zusatzrente handelt, können sich die Verträge für bestimmte Einkommensgruppen als nachteilig erweisen, was von den meisten Anbietern jedoch verschwiegen wird. Kritisch ist die teilweise lange Laufzeit der Verträge zu sehen. Das DIW und die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) bestätigten einige Fallrechnungen: Um das Eingezahlte herauszubekommen, müsse ein 35-Jähriger, der 2012 einen Riester-Vertrag abschließt und mit 67 in Rente geht, bei einigen Verträgen „90 Jahre alt“ werden. Erst dann komme er in den Genuss von Zinsen oder erwirtschafteter Rendite. Selbst wenn die derzeit üblichen Überschusszahlungen in die Rechnung einbezogen würden, erhalte der 35-jährige Mustersparer letztlich „erst im Alter von 85 sein Geld zurück“.[4] Die Kritik an der Riester-Rente richtet sich auch häufig gegen die teils undurchsichtigen Vertragsbedingungen. In verschiedenen Gerichtsurteilen wurde festgestellt, dass manche Klauseln oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der entsprechenden Riesterverträge intransparent, fehlerhaft oder missverständlich sind.[5]
Es gibt auch andere Formen wie den Banksparvertrag, die in der Anfangszeit jedoch selten waren.
3 Statistik
Die Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge[6] wird für das Jahr 2017 mit 16.607.000 angegeben, wovon die Mehrzahl von 10.881.000 tatsächlich in Form eines Versicherungsvertrages abgeschlossen wurde. 2017 wurde die Riester-Rente mit insgesamt 3.902,9 Millionen Euro vom Staat gefördert.
Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums von 2019 ruht jeder fünfte Riester-Vertrag. Bei derartigen Verträgen werden keine Beiträge mehr eingezahlt, ohne dass der Vertrag gekündigt wurde.[7]
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4 Einzelnachweise
- ↑ Zehn Jahre Riesterrente: „Erfolgsmeldungen im luftleeren Raum“. DIW Pressemitteilung vom 24. Februar 2010.
- ↑ BGH, Urteil vom 16. November 2017, Az.: IX ZR 21/17
- ↑ Bundesgerichtshof: Riesterverträge sind unpfändbar – oder teilweise bis ganz pfändbar. 30. November 2017
- ↑ DIW und FES: Magere Rendite bei Riester-Rente Alt werden ist Pflicht. Der STERN online, 23. November 2011 (Archivversion vom 27. November 2011)
- ↑ Gerichtsurteile zur Riester-Rente (Archivversion vom 8. Juni 2013)
- ↑ Statistik zu den abgeschlossenen Verträgen in der zusätzlichen privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“) in Deutschland – regelmäßig aktualisierte Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- ↑ Jeder fünfte Riester-Vertrag liegt brach. In: Der Spiegel. Nr. 32, 2019, S. 54 (Online).
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