Riester-Rente

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Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte Form einer Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich um eine teilweise private Versicherung, die durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in § 10a, §§ 79 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist. Anlass für die Einführung war ursprünglich die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Rentenniveau eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert worden war. Am Konzept der Riester-Rente wurde und wird von verschiedenen Seiten Kritik geübt. Das DIW Berlin forderte 2010 eine systematische Überprüfung der Riesterrente und kritisierte, dass harte Fakten fehlten.[1] Änderungen in der Riester-Rente erfolgten seit 2005 mehrfach. Der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm kritisierte 2008 in einem Leserbrief an den Bonner General-Anzeiger, das Paradoxon der Riester-Rente sei, dass sie keine Lösung für die Menschen bietet, die sich keine Riester-Rente leisten könnten.

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1 Finanzielle Betrachtungen

Angesparte Guthaben der Riester-Rente sind gemäß § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 97 Satz 1 EStG weder übertragbar noch pfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge durch Zulagen oder Sonderausgaben-Abzug gefördert werden und einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen.[2][3] Kritisch ist die teilweise lange Laufzeit der Verträge zu sehen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) berechnete, dass eine 36-jährige Ehefrau mit einem Bruttoeinkommen von 45.000 Euro und zwei Kindern im Alter von 73 Jahren die Rentabilitätsschwelle erreicht.[4]

Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen erfolgt keine Kündigung durch den Anbieter, wenn keine Beiträge eingezahlt werden. Das angesparte Guthaben bleibt erhalten und wird gegebenenfalls auch verzinst. Es wird jedoch eine jährliche Mindesteinzahlung vorausgesetzt. Seit 2008 liegt diese bei 4% vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres, der Höchstbetrag ist 2.100 Euro.

Es werden bestimmte Bevölkerungsgruppen gefördert. Um überhaupt eine Zulage zu erhalten (§ 86 Abs. 1 Satz 4, 5 und Abs. 2) ist seit 2005 jährlich wenigstens 60 Euro einzuzahlen. So erhält beispielsweise eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren ist, eine jährliche Zulage von 300 Euro (Änderung des § 85Vorlage:§/Wartung/buzer EStG). Da es sich grundsätzlich um eine Zusatzrente handelt, können sich die Verträge für bestimmte Einkommensgruppen als nachteilig erweisen, was von den meisten Anbietern jedoch verschwiegen wird. Zusätzlich gibt es eine Extraprämie von 200 Euro für Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen (Änderung des § 84Vorlage:§/Wartung/buzer EStG).

2 Statistik

Die Zahl der abgeschlossenen Riesterverträge[5] wird für das Jahr 2017 mit 16.607.000 angegeben, wovon die Mehrzahl von 10.881.000 tatsächlich in Form eines Versicherungsvertrages abgeschlossen wurde. Es gibt auch andere Formen wie den Banksparvertrag, die in der Anfangszeit jedoch selten waren. 2017 wurde die Riester-Rente mit insgesamt 3.902.900.000 Euro vom Staat gefördert.

Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums von 2019 ruht jeder fünfte Riester-Vertrag. Bei derartigen Verträgen werden keine Beiträge mehr eingezahlt, ohne dass der Vertrag gekündigt wurde.[6]

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

3 Einzelnachweise

  1. Zehn Jahre Riesterrente: „Erfolgsmeldungen im luftleeren Raum“. DIW Pressemitteilung vom 24. Februar 2010.
  2. BGH, Urteil vom 16. November 2017, Az.: IX ZR 21/17
  3. Bundesgerichtshof: Riesterverträge sind unpfändbar – oder teilweise bis ganz pfändbar. 30. November 2017
  4. Kritik an der Riester-Rente: Rendite und Rentabilität im Check. Abgerufen am 21. März 2020.
  5. Statistik zu den abgeschlossenen Verträgen in der zusätzlichen privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“) in Deutschland – regelmäßig aktualisierte Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
  6.  Jeder fünfte Riester-Vertrag liegt brach. In: Der Spiegel. Nr. 32, 2019, S. 54 (Online).

4 Vergleich zu Wikipedia




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