Politische Indoktrinierung von Kindern an deutschen Schulen

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Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Die politische Indoktrinierung von Kindern an deutschen Schulen hat eine lange Tradition. Die meisten Menschen glauben, dass es diese Art der politischen Indoktrination nur unter im Nationalsozialismus und in der DDR gab. Aber das ist ein Irrtum:

Gerade heutzutage werden Kinder und Jugendliche in Deutschland an Schulen wieder verstärkt politisch links indoktriniert und aufgehetzt. Dabei wird auch gleich Gesinnungsschnüffelei in den Elternhäusern betrieben.

So motivierten die Lehrer an der Gesamtschule Schinkel in Osnabrück 2019 Schüler des 11. Jahrgangs zur Aufführung des selbstgeschriebenen Theaterstücks „Danke dafür, AfD“. Darin wird die AfD (Partei) in einen Zusammenhang mit Holocaust, Massenerschießungen und einer Verrohung der Gesellschaft gestellt. Die gesamte Schule wurde für Erschießungsdarstellungen und gaskammerähnliche Szenarien genutzt. Dass eine hetzerische Diffamierung einer demokratisch gewählten Partei im Rahmen einer Schulaufführung in Deutschland 2019 möglich ist, kann als Anzeichen dafür gelten, dass die Inhalte unseres Grundgesetzes, wie u. a. das Verbot der Volksverhetzung, nicht allen Lehrern geläufig sind.

Dies ist aber nicht der einzige Fall von linker, gegen die AfD gerichteter Hetze an deutschen Schulen. An der Ida-Ehre-Schule in Hamburg verbreitete die vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppierung „Antifa Altona Ost“ mit stillschweigender Duldung von Lehrern und Schulleitung linksradikale Propaganda und Hetze. Es fanden sich Aufkleber mit dem Logo „Antifa Altona Ost“, außerdem Sticker mit den Hass-Slogans „FCK AFD“ sowie „Echte Alternativen statt AFD“.

Mit dem Neutralitätsgebot an Schulen ist diese linke Propaganda eigentlich nicht vereinbar. Offenbar wird dieser Verstoß gegen geltendes Recht aber stillschweigend geduldet und teilweise sogar gefördert.

Die geltende Rechtslage ist eindeutig: Das staatliche Neutralitätsgebot gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Seinen Rechtsgrund findet es in den Artikeln 3, 20 und 21 des Grundgesetzes (GG). Für die schulische Praxis bedeutet bereits diese Vorgabe, dass weder das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde, noch das Landesamt für Schule und Bildung als nachgeordnete Behörde oder ihre Mitarbeiter sowie Lehrer an den Schulen zugunsten oder zulasten einer politischen Partei im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit oder ihrer Schularbeit / Unterrichtstätigkeit wirken dürfen. Unabhängig davon gibt es auf der Basis der Rechtsvorschriften und vergangener Beschwerden Anhaltspunkte, wann Verhaltensweisen mit dem Neutralitätsgebot mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht vereinbar sein dürften. Dazu gehören z. B.:

  • Plumpe, d. h. unsachliche und abwertende Lehreräußerungen über eine Partei im Unterricht.
  • Aufrufe, eine bestimmte Partei nicht zu wählen
  • Die Duldung von Transparenten, Schriftzügen, das Tragen von Kleidungsstücken mit Parolen gegen eine spezifische Partei
  • Aufrufe zu Demonstrationen gegen eine spezifische Partei
  • Auslage oder Verteilung von Flyern, Broschüren, Publikationen etc., in denen einseitig und/oder unsachlich gegen eine spezifische Partei argumentiert wird
  • Überwältigungsverbot (Indoktrinationsverbot): Lehrende dürfen Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen. Schüler sollen sich mithilfe des Unterrichtes eine eigenständige Meinung/ein eigenes politisches Urteil bilden können
  • Kontroversitätsgebot (Ausgewogenheit): Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren, wenn es in Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft kontrovers erscheint. Dazu gehört auch, homogen orientierte Lerngruppen gezielt mit Gegenpositionen zu konfrontieren

Wenn es allerdings um die Bekämpfung der AfD geht, scheinen diese Rechtsvorschriften nicht zu gelten. Gegen die AfD scheint alles, selbst gesetzeswidriges Verhalten erlaubt! So kommt es zur eigenartigen Beschimpfung eines AfD-Portals, auf dem man Lehrer melden kann, die ihre Schüler in Verletzung des Neutralitätsgebots indoktrinieren. Die Presse bezeichnet diese Plattform sogar als "Denunziationsplattform" oder "Petzseite".

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1 Siehe auch

2 Weblinks

3 Einzelnachweise


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