Mietrecht
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Das Mietrecht ist zusammen mit dem Wohnungseigentumsrecht ein eigenes Rechtsgebiet gemäß der deutschen Fachanwaltsordnung (FAO).[1] Dieses Rechtsgebiet betrifft fast ausschließlich private Wohnungen. Wichtigste Themen sind der Mietvertrag und der Kündigungsschutz.
1 Siehe auch
2 Einzelnachweise
- ↑ siehe § 14c in der Fachanwaltsordnung vom 1. Januar 2018 (PDF; 61 kB) Volltext
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