Mietvertrag
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Mietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag und ein Rechtsgeschäft zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter Zahlung einer Miete. Im Unterschied zum Kaufvertrag bleiben die Eigentumsverhältnisse bestehen. Der Mieter hat nur ein Besitzrecht, das auch wieder gekündigt werden kann. Für Wohnungen gelten besondere Vorschriften. Im deutschen BGB bildet das Mietverhältnis über Wohnraum einen Sonderfall (siehe §§ 549 bis § 577a BGB).
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