Störung des häuslichen Friedens
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Störung des häuslichen Friedens ist kein Straftatbestand, sondern verletzt die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Verschiedene Situationen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Bei Streitigkeiten zwischen Mietern benachbarter Mietwohnungen ist der jeweilige Vermieter zum Einschreiten verpflichtet und kann die fristlose Kündigung gegenüber dem offensichtlich störenden Mieter aussprechen. Rechtsgrundlage sind im BGB u.a. § 569 Absatz 2, § 543 (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) und § 862 (Anspruch wegen Besitzstörung).
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1 Weblinks
- Störung des Hausfriedens: Kündigung, Mietminderung, Schadenersatz, Webseite des Rechtsanwalt Henry Bach, Leipzig
2 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Störung des häuslichen Friedens) vermutlich nicht.
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