Eigentumswohnung

Aus PlusPedia
(Weitergeleitet von Wohnungseigentum)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Eigentumswohnung (auch Wohnungseigentum) ist im deutschen Recht eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch vermerkt, jede Wohnung erhält bei der Entstehung ein eigenes Grundbuchblatt und kann deshalb wie jede andere Immobilie verkauft, mit Grundpfandrechten belastet oder vererbt werden. Bei der Umwandlung vorhandener Wohnräume in Eigentumswohnungen gelten in Deutschland besondere Vorschriften: Es sind nur zwei Arten der rechtlichen Schaffung von Eigentumswohnungen möglich:[1]

  • durch Vertrag zwischen 2 oder mehreren Miteigentümern des Stammgrundstücks über die Teilung,
  • durch einseitige Teilungserklärung des Alleineigentümer. Dafür ist eine Begründung erforderlich.[2]

Zudem müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen vorhanden sein. Durch die zuständige Baubehörde muss die Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden. Abgeschlossen sind Wohnunge, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind (zum Beispiel durch Wände und Decken) und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.[3]

1 Siehe auch

2 Andere Lexika




3 Einzelnachweise

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__2.html
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)#Begr%C3%BCndung_des_Wohnungseigentums
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeschlossenheitsbescheinigung#Erteilung_durch_die_Baubeh%C3%B6rde

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway