Nutzungseinheit
Eine Nutzungseinheit besteht aus einer oder mehreren genutzten, „gefangenen“ Räumlichkeiten in einem Gebäude, die von anderen Nutzungseinheiten durch einen eigenen abschließbaren Zugang vom Treppenhaus oder vom gemeinsam genutzten Flur abgetrennt wurde. In der Regel ist dies ein Büro oder eine Wohnung. In Deutschland gelten besondere Regeln im Falle einer Eigentumswohnung: Da jede Nutzungseinheit nach der gültigen Brandschutzverordnung mindestens zwei Zugänge haben muss, einen regulären und einen Fluchtweg, ist eine Feuertreppe nachzurüsten bzw. bei Errichtung eines Neubaus mit einzuplanen. Diese Feuertreppen müssen ohne Umweg zu einem vorher bezeichneten Treffpunkt führen, bei dem sich im Übungs- und Ernstfall jeder einzufinden hat. Hier erfolgt durch die Brandschutzbeauftragten eine Überprüfung auf Vollzähligkeit.
Um in einem Brandfall schnell und zügig evakuieren zu können, sind Flucht- und Rettungswege einzurichten und freizuhalten, ggf. sind Brandschutztüren zu installieren.
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