Landesmusikrat
Ein Landesmusikrat ist der Dachverband des Musiklebens des jeweiligen deutschen Bundeslandes. Die 16 Landesmusikräte sind Mitglieder des Deutschen Musikrates. Ein Landesmusikrat, häufig als Verein angelegt, setzt sich zusammen aus herausragenden Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und diversen Verbände, die zu großen Teilen das Musikleben der Bundesländer gestalten. Organe der Landesmusikräte sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Landesmusikräte veranstalten landesweite Musikfeste, sorgen für die Qualifizierung von jungen Musikern durch entsprechende Fortbildungskurse und unterstützen so die Nachwuchsarbeit. Einen besonderen Schwerpunkt bildet seit einigen Jahren das Ziel, wieder verstärkt Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen.
Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.