Kollektivierung

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Kollektivierung (von lateinisch collectivus = ‚angesammelt‘) bezeichnet allgemein den staatlich organisierten Zusammenschluss von Menschen zu Gemeinschaften, Vereinen oder Genossenschaften. Meist geht es dabei um politische und wirtschaftliche Ziele, die häufig mit dem Zusammenschluss einzelner Produzenten zu landwirtschaftlichen, handwerklichen und anderen Betrieben verfolgt werden.

1 Beispiele

Die sowjetische Führung unter Josef Stalin begann Ende der 1920er Jahre mit einer radikalen Neuorganisation der Landwirtschaft. An die Stelle der traditionellen Obschtschina sollte der Dorfsowjet treten, der in engem Verbund mit den neuen sozialistischen Großbetrieben, seien es Kolchosen oder Sowchosen, die dörfliche Sozialstruktur auf den Kopf stellte. Dabei setzten die Bolschewiki in großem Maßstab ökonomische, physische und psychische Gewalt ein.[1]

Im Nationalsozialismus war die Hitlerjugend auch eine Form der Kollektivierung: Die seit März 1939 gesetzlich geregelte „Jugenddienstpflicht“ betraf alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren[2] und war an zwei Tagen pro Woche abzuleisten. Im Mittelpunkt der nach dem „Führerprinzip“ geordneten Organisationen stand die körperliche und ideologische Schulung; sie umfasste rassistische und sozialdarwinistische Indoktrination und gemeinsame Wanderungen bzw. Märsche und körperliche Übungen im Freien. Diese sollten schon die zehnjährigen männlichen Jugendlichen abhärten und langfristig auf den Kriegsdienst vorbereiten.[3]

In der DDR begann die Kollektivierung in der Landwirtschaft 1952 mit der Gründung erster Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG). Nachdem in den drei Monaten des „Sozialistischen Frühlings“ 1960 die letzten 400.000 Landwirte, von vereinzelten Ausnahmen wie dem Hof Marienhöhe abgesehen, in LPGen gezwungen worden waren, galt die Kollektivierung mit dem 31. Mai 1960 als vollendet. In diesem Zeitraum begingen 200 Bauern Selbstmord, 15.500 flüchteten nach Westdeutschland. Es fanden etwa 8.000 Schauprozesse statt.[4] In Kyritz wurde im April 2010 aus Anlass des 50. Jahrestages der Zwangskollektivierung durch den Deutschen Bauernbund ein Mahnmal enthüllt.[5]

In der Volksrepublik China wurde die Kollektivierung der Landwirtschaft von 1952 bis 1957 vorangetrieben, dabei setzte sich Mao Zedong mit seinem Wunsch nach einer weitreichenden und schnellen Kollektivierung gegenüber moderateren Mitgliedern im Politbüro durch.[6][7] Die erste landwirtschaftliche Kollektivierungswelle begann im Jahr 1952 und sah Zusammenschlüsse von jeweils sechs bis neun Haushalten in den Dörfern vor. Die zweite Phase begann 1955 und wurde später die „niedrige Kollektivierung“ genannt. Gewöhnlich bildeten die Familien eines Dorfes dabei eine große Kooperative. Der Beitritt zur Kooperative war theoretisch freiwillig, er wurde aber häufig erzwungen, indem die zum Zusammenschluss vorgesehenen Familien zu einem Treffen zusammengerufen wurden und dieses nicht verlassen durften, bis sie zustimmten, sich der Kooperative anzuschließen.[8]

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Hildermeier, 1998, S. 378.
  2. Martin Broszat, Norbert Frei (Hrsg.): Das Dritte Reich im Überblick. Chronik – Ereignisse – Zusammenhänge, München 1992, ISBN 3-492-11091-6, S. 253.
  3. Michael H. Kater: Hitler-Jugend, Darmstadt 2005, S. 30.
  4. Wolfgang Böhmer: in "Das war ein großes Unrecht". Zwangskollektivierung vor 50 Jahren. Thüringische Landeszeitung, 26. April 2010
  5. Mechthild Küpper: Kyritz. Böhmer und der fünfte Agitator. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26. April 2010
  6. Fenby, S. 383–384.
  7. Short, S. 445.
  8. https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fer_Sprung_nach_vorn#Beginn_der_Kollektivierung_in_der_Volksrepublik_China

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