Karl Blessing (Bankier)
Karl Blessing (* 5. Februar 1900 in Enzweihingen, Württemberg; † 25. April 1971 in Rasteau, Département Vaucluse) arbeitete ab dem 1. September 1920 bei der Deutschen Reichsbank und war von 1937 bis Februar 1939 Mitglied des Direktoriums der Deutschen Reichsbank. Kurz nach der Reichskristallnacht meldete er in einer Besprechung bei Hermann Göring am 12. November 1938 Bedenken gegen die Festlegung der Judenvermögensabgabe an. Er argumentierte, dass die Juden dann die Reichsanleihen verkaufen müssten, was zum Preisverfall dieser Anleihen und somit zum Schaden der deutschen Volkswirtschaft führen würde. Er wurde zum 1. Februar 1939 gemeinsam mit Hjalmar Schacht entlassen, nachdem er sich außerdem geweigert hatte, die inflationistische Rüstungsfinanzierung weiter mitzuverantworten. Von Carl Friedrich Goerdeler und den Verschwörern des 20. Juli 1944 wurde er als Fachmann geschätzt und im Schattenkabinett Beck/Goerdeler bei Gelingen des Putsches als Reichsbankpräsident und späterer Wirtschaftsminister gehandelt. 1945 kam Blessing in ein Internierungslager, weil er zum 1. Mai 1937 der NSDAP beigetreten war (Mitgliedsnummer 5.917.306).[1] 1958–1969 war er Präsident der Deutschen Bundesbank.
Andere Lexika
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945?. S. Fischer-Verlag, Frankfurt am Main 2003 S. 53.
- ↑ Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/3220237
- PPA-Kupfer
- Vorstand Deutsche Bundesbank
- Person (Attentat vom 20. Juli 1944)
- Freundeskreis Himmler
- Wehrwirtschaftsführer
- NSDAP-Mitglied
- Ehrendoktor der Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Träger des Bundesverdienstkreuzes (Großkreuz)
- Deutscher
- Geboren 1900
- Gestorben 1971
- Mann
- Goerdeler-Kreis
- Person (Vaihingen an der Enz)
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.