Kapitulation

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Kapitulation (von lateinisch capitulare) ist eine Unterwerfungserklärung, im allgemeinen Sprachgebrauch ein „endgültiges Sichbeugen vor überlegener Gewalt“. Im Völkerrecht werden damit Verträge zwischen militärischen Befehlshabern bezeichnet, in denen sich ein Vertragspartner den einseitig festgesetzten Bedingungen des gegnerischen unterwirft. Der Unterlegene in einem Konflikt kann für das Niederlegen der Waffen bestimmte Zugeständnisse verlangen.[1]

Wenn jemand ein Vorhaben (zum Beispiel in der Wirtschaft) oder eine Meinung beispielsweise mangels Unterstützung oder aufgrund starker Gegenargumente aufgeben muss, wird in der Umgangssprache ebenfalls das Wort der Kapitulation verwendet: „Da muss ich kapitulieren!“

Im Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff der bedingungslosen Kapitulation 1943 auf der Konferenz von Casablanca zum ersten Mal von den Alliierten gegenüber Deutschland und Japan verwendet. Damit wurde die Möglichkeit eines Waffenstillstandes auch mit einer anderen politischen Führung ausgeschlossen.

Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Siehe auch

2 Literatur

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise

  1. Ekkehard Bauer: Kapitulation, in: Karl Strupp/Hans-Jürgen Schlochauer (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 2. Auflage, Berlin 1961, S. 192 ff., Zitat S. 192.

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway