Kapitulation
Eine Kapitulation (von lateinisch capitulare) ist eine Unterwerfungserklärung, im allgemeinen Sprachgebrauch ein „endgültiges Sichbeugen vor überlegener Gewalt“. Im Völkerrecht werden damit Verträge zwischen militärischen Befehlshabern bezeichnet, in denen sich ein Vertragspartner den einseitig festgesetzten Bedingungen des gegnerischen unterwirft. Der Unterlegene in einem Konflikt kann für das Niederlegen der Waffen bestimmte Zugeständnisse verlangen.[1]
Wenn jemand ein Vorhaben (zum Beispiel in der Wirtschaft) oder eine Meinung beispielsweise mangels Unterstützung oder aufgrund starker Gegenargumente aufgeben muss, wird in der Umgangssprache ebenfalls das Wort der Kapitulation verwendet: „Da muss ich kapitulieren!“
Im Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff der bedingungslosen Kapitulation 1943 auf der Konferenz von Casablanca zum ersten Mal von den Alliierten gegenüber Deutschland und Japan verwendet. Damit wurde die Möglichkeit eines Waffenstillstandes auch mit einer anderen politischen Führung ausgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
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1 Siehe auch
2 Literatur
- Holger Afflerbach: Die Kunst der Niederlage. Eine Geschichte der Kapitulation. C.H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-64538-9.
3 Andere Lexika
4 Einzelnachweise
- ↑ Ekkehard Bauer: Kapitulation, in: Karl Strupp/Hans-Jürgen Schlochauer (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 2. Auflage, Berlin 1961, S. 192 ff., Zitat S. 192.
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