Industrie- und Handelskammer

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Industrie- und Handelskammern (Abkürzung IHK; englisch Chamber of Commerce and Industry, kurz CCI) sind regional organisierte, branchenübergreifende Verbände, in denen sich einzelne Unternehmer und Wirtschaftsunternehmen organisieren.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Zu ihnen gehören Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, landwirtschaftlicher Betriebe und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Satzung an. Die Grundlagen regelt das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern.[1] Die Umbenennung bzsw. Umorganisation der bisherigen Handelskammern in Industrie- und Handelskammern erfolgte etwa seit dem Jahr 1920. In Deutschland gibt es heutzutage 79 Industrie- und Handelskammern, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind.

In einigen Städten hat sich der traditionelle Begriff Handelskammer bis heute erhalten, zum Beispiel in Italien,[2] Bremen und Hamburg.

1 Siehe auch

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern von 1956, abgerufen am 30. März 2019.
  2. Camera di Commercio di Bari in Bari, online auf zonzofox

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