Identitätsdiebstahl

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Als Identitätsdiebstahl (auch Identitätsbetrug, Identitätsmissbrauch; englisch identity theft) wird die missbräuchliche Nutzung der Identität) einer natürlichen Person durch Dritte bezeichnet.

Die Bezeichnung als „Identitätsdiebstahl“ wird zwar sehr häufig gebraucht, trifft aber die Sachlage nicht so gut wie „Identitätsmissbrauch“, weil bei einem typischen Diebstahl dem Berechtigten zunächst nur etwas weggenommen wird, so dass er es anschließend selbst nicht mehr hat, wie etwa der Personalausweis. Die Methode wird häufig in der Spionage eingesetzt, um dem Agenten eine andere bzw. gefälschte Identität zu verschaffen. Im digitalen Zeitalter ist es wesentlicher einfacher geworden und nimmt einen entscheidenden Anteil an der Internetkriminalität ein: Bereits erlangte Daten – zum Beispiel die Telefonnummer – können zur Ermittlung weiterer Informationen über die Person genutzt werden.

Bei einem Identitätsmissbrauch wird neben dem Namen eine Reihe persönlicher Daten, wie beispielsweise Geburtsdatum, Anschrift, Führerschein- oder Sozialversicherungsnummern, Bankkonto- oder Kreditkartennummern genutzt, um die Feststellung der tatsächlichen eigenen Identität zu umgehen oder diese zu verfälschen. Je mehr zueinander passende Daten der Missbrauchende hat, desto sicherer wird ihm die Vorspiegelung gelingen.

In Deutschland wurden 2016 in einem Vierteljahr 250.000 Fälle registriert. Einige Auskunfteien speichern Daten über gestohlene Identitäten, um weiteren Missbrauch zu verhindern. Dies setzt jedoch die Meldung seitens des Betroffenen voraus.[1]

1 Einzelnachweise

  1. Schufa erfasst ab sofort Identitätsdiebstahl, heise online vom 2. September 2016
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

2 Vergleich zu Wikipedia




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