Diebstahl
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Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 im Strafgesetzbuch (StGB) von Deutschland oder § 127 Strafgesetzbuch in Österreich. Das englische Wort lautet theft, der Täter heißt Dieb englisch thief.[1] Der Begriff Raub bezeichnet umgangssprachlich einen Diebstahl durch Gewaltanwendung. Eine besondere Form ist der Taschendiebstahl.
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
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