Diebstahl

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Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 im Strafgesetzbuch (StGB) von Deutschland oder § 127 Strafgesetzbuch in Österreich. Das englische Wort lautet theft, der Täter heißt Dieb englisch thief.[1] Der Begriff Raub bezeichnet umgangssprachlich einen Diebstahl durch Gewaltanwendung. Eine besondere Form ist der Taschendiebstahl.

1 Siehe auch

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Theft bei englisch.Wikipedia

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