Grauer Kunstmarkt

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Der graue Kunstmarkt ist ein Problembereich im Kunsthandel, wenn die Herkunft von Gegenständen ungeklärt ist und zum Beispiel der Verdacht eines Diebstahls besteht. Dies betrifft vor allem bekannte Kunstwerke aus der Zeit der NS-Raubkunst[1] und Beutekunst aus dem Bereich des ehemaligen Ostblocks.[2][3]

1 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Grauer Kunstmarkt) vermutlich nicht.




2 Einzelnachweise

  1.  Wolfgang Beyer: Das kann man nicht fälschen. In: Der Spiegel. Nr. 21, 1997 (Online).
  2. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/229 vom 22.04.1998, dort auf Seite 20993
  3. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/234 vom 06.05.1998, Berichtigung dazu auf Seite 21473

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