NS-Raubkunst

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Als NS-Raubkunst, werden Kunstwerke bezeichnet, die während der Zeit des Nationalsozialismus (NS) geraubt beziehungsweise ihren Eigentümern „entzogen“ wurden. Opfer waren vor allem Juden und als Juden Verfolgte, sowohl innerhalb des deutschen Reichs von 1933 bis 1945, als auch in allen von den Deutschen während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten.[1] Der Raub fand auf der Grundlage einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und unter Beteiligung diverser Behörden und eigens dafür eingerichteten Institutionen statt. Er wurde mit der London Charter of the International Military Tribunal (IMT-Statut) von 1945 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.[2] Das Ausmaß wird auf 600.000 Kunstwerke geschätzt, die zwischen 1933 und 1945 in Europa gestohlen und meist nach Deutschland gebracht wurden.

Die Rolle von Mitgliedern der römisch-katholischen Kirche wurde bisher kaum untersucht und wird nur in einigen Romanen öffentlich erwähnt.[3]

1 Literatur

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Hannes Hartung: Kunstraub in Krieg und Verfolgung. Die Restitution der Beute- und Raubkunst im Kollisions- und Völkerrecht. Zürich 2004, S. 60 f.
  2. Gemeinsame Londoner Erklärung der Alliierten vom 5. Januar 1943, Absatz 3; hier zitiert nach Wilfried Fiedler: Die Alliierte (Londoner) Erklärung vom 5. Januar 1943: Inhalt, Auslegung und Rechtsnatur in der Diskussion der Nachkriegsjahre, in Juristisches Archiv der Universität Saarland, eingesehen am 4. Dezember 2010.
  3. so in dem Roman Assassini von Thomas Gifford

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