Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit oder gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient. Allerdings sind in der Bundesrepublik Deutschland nur die Tätigkeiten auch gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn, die im § 52 der Abgabenordnung abschließend aufgezählt sind. In Deutschland werden gemeinnützige Vereine als eingetragener Verein (kurz e.V.) bevorzugt, so dass zum Beispiel wirtschaftlich tätige Vereine und Stiftungen eine Genehmigung brauchen. Die Gemeinnützigkeit wird vom jeweils zuständigen Finanzamt festgestellt. In den USA und auch international wird der Begriff Non-Profit-Organisation verwendet.
Gemeinnützige Vereine in Österreich sind in einem zentralen Vereinsregister zu finden,[1] gemeinnützige Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen im Firmenbuch. Gemeinsam ist ihnen die Gemeinnützigkeit nach §§ 34–47 f Bundesabgabenordnung (BAO).[2]
![]() |
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise und Anmerkungen
- Hochspringen ↑ ein solches gibt es in Deutschland aufgrund des Föderalismus nicht
- Hochspringen ↑ Ruth Simsa, Doris Schober: Nonprofit Organisationen in Österreich. NPO-Kompetenzzentrum, Wien, 2012 (pdf (Archivversion vom 21. April 2015), auf gemeinnuetzig.at).
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.