Folgen des Nationalsozialismus
Unter dem Begriff Folgen des Nationalsozialismus werden oft nur Auswirkungen des Nationalsozialismus in der Zeit ab 1945 zusammengefasst. Die Folgen beginnen jedoch schon viel früher und sind nicht auf Deutschland beschränkt. Es begann mit der Zerschlagung der Gewerkschaften 1933, am 2. Mai wurden die letzten Gewerkschaftshäuser besetzt, es folgten am 10. Mai die Bücherverbrennungen und das Verbot der SPD am 22. Juni 1933. Die seit dem 30. Januar 1935 geltende, von den Nationalsozialisten eingeführte Deutsche Gemeindeordnung ist nur ein Beispiel von vielen für die fortschreitende Gleichschaltung. Mit dem am 15. September 1935 erlassenen „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ begann die Durchsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie. In den Folgejahren wurden den Juden mehr und mehr Rechte genommen. Viele waren jedoch schon vorher ins Exil gegangen. Etwa 400.000 Juden konnten das Deutsche Reich in der NS-Zeit rechtzeitig verlassen. Etwas anders war die Situation der Deutschen, die mit dem System nicht einverstanden waren: Sie hatte die Wahl, ebenfalls ins Exil zu gehen, sich anzupassen, zu schweigen oder heimlich Widerstand zu leisten. Der Verlust für die deutsche Wissenschaft und Kultur wird unterschiedlich bewertet, die Wirkungen waren noch lange bis nach 1945 zu spüren.
Die Vier Siegermächte verboten 1945 in Deutschland alle nationalsozialistischen Organisationen. Damit verbunden war vor allem ein so genanntes Berufsverbot für viele Personen, die maßgebliche Funktionen in der NSDAP und anderen NS-Organisationen gehabt hatten. Zu unterscheiden davon sind die Folgen durch den Zweiten Weltkrieg. Beides wird aber immer wieder im Zusammenhang diskutiert wie etwa bei Vorschlägen, den 8. Mai als staatlichen Feiertag in Deutschland einzurichten.
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