Evangelisches Kirchenrecht
Das Evangelische Kirchenrecht wurde teilweise aus dem Kanonischen Recht entwickelt, im Gegensatz zum Kirchenrecht in der römisch-katholischen Kirche gibt es jedoch Unterschiede in den jeweiligen Landeskirchen. Gemeinsame Schwerpunkte sind im evangelischen Kirchenrecht das Dienstrecht und somit Regelungen für die Rechtsbeziehungen der Angehörigen dieser Kirchen untereinander. Zu Glaubensfragen finden sich dagegen nur sehr wenige Aussagen. Eine der wenigen einheitlichen Regelungen sind in Deutschland seit 2009 das Seelsorgegeheimnisgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),[1] das Bestimmungen zum Beichtgeheimnis enthält, das Kirchenmitgliedschaftsgesetz (KMG) von 1976, das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) von 1992 und die Grundordnung der EKD von 1948.
1 Andere Lexika
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2 Einzelnachweise
- Hochspringen ↑ Volltext des Kirchengesetzes zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG) vom 28. Oktober 2009 http://www.kirchenrecht-ekd.de/document/12484
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