Grundordnung der EKD

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Die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (Kurztitel: Grundordnung der EKD oder Abkürzung: GO-EKD) ist die Kirchenverfassung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie stellt die Grundlage für den Aufbau und die Arbeitsweise der EKD, ihrer Landeskirchen und das weitere Kirchenrecht dar. Sie ist außerdem Rechtsquelle und Grundlage für die jeweiligen Rechtsordnungen der einzelnen Landeskirchen. Der ursprüngliche Text war in 35 Artikel gegliedert, wurde am 13. Juli 1948 in Eisenach beschlossen, kam aber in der DDR bis 1989 immer weniger zur Geltung.

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