Einsperr-Gesetz
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Als Einsperr-Gesetz wird von einigen Kritikern die am 22. April 2021 vom deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes bezeichnet. Die amtliche Bezeichnung der Änderung lautet Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.[1] Es ermöglicht der Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weitergehend in die grundgesetzlich garantierten Rechte der Bürger einzugreifen. Kritiker halten diese Gesetzesänderung für überzogen und verfassungswidrig.[2][3]
1 Siehe auch
2 Einzelnachweise
- ↑ BGBl 2021n I S. 802
- ↑ https://www.kleveblog.de/25761-2
- ↑ https://www.focus.de/politik/deutschland/kommentar-von-ulrich-reitz-infektionsschutzgesetz-bundestag-entmachtet-sich-damit-quasi-selbst_id_13195487.html
3 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Einsperr-Gesetz) vermutlich nicht.
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