Infektionsschutzgesetz
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Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen |
Kurztitel: | Infektionsschutzgesetz |
Abkürzung: | IfSG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | Art. 74
Abs. 1 Nr. 19, Art. 72 Abs. 1 GG |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht |
Datum des Gesetzes: | 20. Juli 2000 (BGBl 2000n I S. 1045) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2001 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 22. April 2021 (BGBl 2021n I S. 802) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
23. April 2021 (Art. 4 G vom 22. April 2021) |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten (Infektionskrankheiten) beim Menschen.
Es löste im wesentlichen folgende Gesetze ab und fasste diese teilweise neu:
- das Bundes-Seuchengesetz von 1961 und
- das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten von 1953
Das Gesetz dient der Kontrolle und Überwachung im Bereich der Hygiene, es soll vor allem den Ausbruch von Epidemien verhindern (Prophylaxe). Der Vollzug - also die Umsetzung - ist jedoch Aufgabe der Bundesländer. Nur bei der Meldepflicht gibt es zusätzlich eine Zuständigkeit des Bundes.
1 Literatur
- Uwe Groß: Kurzlehrbuch Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2006
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