Deutschlandlied
Das Deutschlandlied, eigentlich das Lied der Deutschen, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der – seinerzeit britischen – Insel Helgoland gedichtet. Das Lied wurde am 5. Oktober 1841 auf dem Jungfernstieg in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie stammt ursprünglich aus dem 1797 entstandenen Kaiserlied von Joseph Haydn, der offiziellen Hymne „Gott erhalte Franz, den Kaiser“ für den damaligen Kaiser Franz II. aus dem Haus Österreich. Später verwendete Haydn diese Melodie im zweiten Satz seines Kaiserquartetts. Hoffmann von Fallersleben stellte durch die Verwendung der bekannten Melodie für den Kaiser eine Verbindung zum Alten Reich her. Im Mittelpunkt seines Liedes stand jedoch nicht mehr ein Monarch, sondern die Nation selbst.
Von den ursprünglich drei Strophen des Liedes wird heute nur noch die dritte und letzte gesungen:[1]
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh’ im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
Inhaltsverzeichnis
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1 Siehe auch
Deutschland (Historischer Begriff)
2 Links und Quellen
2.1 Weblinks
- Grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum strafrechtlichen Schutz
- Zum Hintergrund und zur Geschichte (von-fallersleben.de)
2.2 Einzelnachweise
- ↑ Deutsche Nationalhymne auf der Webseite des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung
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