Codex Eberhardi

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Der Codex Eberhardi ist als zweibändiges Kartular ein zusammenfassendes Verzeichnis der zahlreichen Güter und Einkünfte des Reichsklosters Fulda im Umfang von 178 Blatt (Bd. 1) und 196 Blatt (Bd. 2) aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Die beiden Bände befinden sich heute in Marburg im Hessischen Staatsarchiv.

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1 Entstehung und Inhalt

Etwa zwischen 1150 und 1160 fertigte der Mönch (oder Konverse) Eberhard, der wahrscheinlich einer thüringischen Ministerialenfamilie entstammte, Abschriften der im Kloster gesammelten Besitzurkunden aus früherer Zeit an. Den Auftrag, ein Kopialbuch archivierter Urkunden und Regesten zu schaffen, vergab Abt Markward I. (1150–65), der die Benediktinerabtei in der Mitte des 12. Jahrhunderts in einem wirtschaftlich desolaten Zustand vorfand. Die Anregung und das erforderliche Pergament kamen von dem Cellerar Duto.

Als Kopist setzte dieser es sich zum Ziel, möglichst viel verlorenes Klostergut zurückzugewinnen und griff dabei auch zum Mittel der Verfälschungen und Fälschungen. Mit den so geschaffenen Rechtstiteln sollten Fuldaer Besitzrechte an Gütern bewiesen werden, die dem 744 gegründeten Kloster aber teilweise nie vermacht worden waren.

Eine Fülle von Detailangaben in der Handschrift gestattet Historikern Einschätzungen über die Anfänge von Siedlungen und Orten bis in die Zeit der Frankenkönige. Die Quellen Eberhards waren neben den noch vorhandenen Originalurkunden die karolingischen Kartulare aus der Zeit des Abtes Hrabanus Maurus, von deren ursprünglich acht Bänden heute nur mehr einer existiert (Marburg, Hessisches Staatsarchiv, K424).

2 Rezeption

Der Versuch, die wirtschaftliche Situation durch die Aufzeichnung der Besitztümer und deren Einforderung von Lehensträgern oder Ministerialen zu verbessern, hatte zum Teil Erfolg. Zusammenfassend schrieb der Historiker Edmund E. Stengel über die Arbeitsweise des Kopisten Eberhard, „daß unser Mönch seine Vorlagen nicht nur zusammengezogen und inhaltlicher Einzelheiten der Zeugen, der Datierung entkleidet, sondern vielfach aus Flüchtigkeit wesentliche Bestandteile, wie einzelne, ja zahlreiche in die Schenkungen einbegriffene Orte ausgelassen hat, womit er gewiß dem Vorteil seines Klosters nicht diente“.[1]

Die dem Mönch Eberhard in der bisherigen Forschung unterstellten Fälschungen wurden dahingehend konkretisiert, dass die Fälschungen in erster Linie auf die Kaiser- und Königsurkunden sowie die der Päpste zu beziehen sind. Heinrich Meyer zu Ermgassen, der die Selbstzeugnisse Eberhards als erster systematisch untersucht hatte, kam zu folgendem Ergebnis: „Nach Eberhards zahlreichen Einlassungen ist sein Codex von ihm nicht als Kopiar im strengen Sinne gemeint: nicht in erster Linie als internes Nachschlagewerk, sondern vielmehr auf Außenwirkung berechnet. Seinem agitatorischen Zweck hat er sein Material untergeordnet. Auf diplomatische Genauigkeit kam es ihm dabei nicht an. Sein Werk ist eine Tendenzschrift. Wie in anderen vergleichbaren Handschriften geht es [...] um die ›Korrektur‹ einer vermeintlich geschichtlichen Fehlentwicklung, um die Wiederherstellung eines ursprünglichen Zustandes.“

3 Literatur

4 Weblinks

 Commons: Codex Eberhardi – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

5 Vergleich zu Wikipedia




6 Einzelnachweise

  1. E. Stengel, Archiv für Urkundenforschung, Band 7, Seite 3, zitiert nach Wilhelm Kammeier: Neue Beweise für die Fälschung der deutschen Geschichte, Adolf Klein Verlag, Leipzig 1935, Seite 35

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